Hanns Kurtzmaul von Großingersheim ("Großenynngerssenn"), gefangengesetzt wegen Flucht aus dem Fürstentum nach dem Bauernaufstand, an dem er als Führer teilgenommen hatte, verpflichtet sich, 40 Gulden Landeswährung Abtrag in genannten Fristen zu zahlen, Wehr und Harnisch abzulegen und nur ein abgebrochenes Brotmesser zu tragen, keine Zechen, Gesellschaften, Wirtshäuser, Kirchweihen, Jahrmärkte zu besuchen, das Land nur mit Erlaubnis zu verlassen und schwört Urfehde