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Testament des Kramers Johan Kuleman (Wegesende), vom 24. November 1624, verkündet am 6. Dezember 1624.
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Enthält: Als Erben werden eingesetzt seine Eltern und Geschwister. Vermächtnis erhält seine Frau Gertrud zum Busche. Zeugen: Adolf Eickrodt, Zinnengießer, und Henrich Brinckman, Bodeker. Von Rats wegen: Gerhard Farvick. Notar: Wessel Deitmars.