Kirchengemeinde Münster-Lukas (Bestand)
Show full title
4.307
Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.17. Kirchenkreis Münster
1947-2012
Das Archiv der Ev. Lukas-Kirchengemeinde Münster (Ev. Kirchenkreis Münster) wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 235 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1947 bis 2012 erstrecken.Damit reicht die Überlieferung mit einzelnen Akten zum Gemeindeleben und zur Errichtung der Lukaskirche sogar noch in die Zeit zurück, als alle Evangelischen im Stadtgebiet von Münster und im Amt Roxel zu einer Gesamtkirchengemeinde Münster zusammengefasst waren. Diese ist 1962 in sechs eigenständige Kirchengemeinden aufgeteilt worden. Aus einer von ihnen, der Apostel-Kirchengemeinde Münster, ging 1994 wiederum die heutige Lukas-Kirchengemeinde hervor. Doch bereits zuvor hatte der damalige Lukaskirchbezirk ein eigenständiges evangelisches Leben entwickelt, wie das vorliegende Gemeindearchiv zeigt: Nur ca. ein Viertel der vorliegenden Überlieferung stammt aus der Zeit seit Errichtung der selbstständigen Lukas-Kirchengemeinde 1994. Von den mehr als drei Jahrzehnten zuvor zeugen zahlreiche Archivalien zu den Sitzungen des Presbyteriums der Apostel-Kirchengemeinde und des Bezirksbeirates des Lukaskirchbezirks, aber auch zum Gemeindeleben, darunter die Gemeindebriefe "Gruß aus der Lukaskirche", und zur Bautätigkeit in dem Gemeindebezirk. Hier schlägt sich die Errichtung der 1961 eingeweihten Lukaskirche schriftlich nieder. Als "Kirche zum Evangelisten Lukas", der von Beruf selbst Arzt war, wurde sie in Kooperation mit den nahegelegenen Unikliniken erbaut und steht auch als Klinikenkirche zu Verfügung. Zu diesem Zweck war der Kirchbau zur Hälfte aus staatlichen Mitteln finanziert worden (LkA EKvW 4.307 Nr. 169), befand sich jedoch von Anfang an in einer Randlage zur heutigen Lukas-Kirchengemeinde. Mit dem benachbarten Gemeinde- und Jugendhaus war die Lukas-Kirche Teil des Gemeindezentrums am Coesfelder Kreuz. Die etwas abseitige Lage einerseits und die zunehmende Bebauung im Ortsteil Gievenbeck zum anderen führten schließlich zur Errichtung eines weiteren Gemeindezentrums für die wachsende Gemeinde in Gievenbeck. Als Lukas-Zentrum wurde es 2001 eingeweiht.Im Zuge der Aufgabe des Gemeindehauses an der Lukas-Kirche wurde der vorliegende Archivbestand 2017 sichergestellt. Er war zuvor dank des langjährigen Engagements von Archivpfleger Alfred Smieszchala zusammengeführt und gepflegt worden. Der Archivbestand enthielt auch einige Akten, die Christoph-Wilken Dahlkötter, 1962-1992 zweiter Pfarrer der Apostel-Kirchengemeinde mit Amtssitz im Lukaskirchbezirk, während seiner Zeit als Superintendent des Kirchenkreises Münster zu Belangen des Kirchenkreises angelegt hatte. Sie wurden dem Archiv des Kirchenkreises Münster zugeführt.Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern, Pappheftern oder in einer von Herrn Smieszchala vorgenommenen Klebebindung vor. Eine Aktenführung nach Registraturordnung war nicht vorhanden, lediglich eine Vorsortierung in dem von Herrn Smieszchala in Karteiform verzeichneten Teil der Akten. Daher wurde eine einheitliche Neuordnung vorgenommen, wie sich aus der Gliederung des Bestandes ergibt. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.307 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.307 Nr. ...".Literatur zur Gemeindegeschichte:Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 2 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 12), Bielefeld 2017, S. 568-569.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Lukas-Kirchengemeinde Münster (Ev. Kirchenkreis Münster) wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 235 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1947 bis 2012 erstrecken.
Damit reicht die Überlieferung mit einzelnen Akten zum Gemeindeleben und zur Errichtung der Lukaskirche sogar noch in die Zeit zurück, als alle Evangelischen im Stadtgebiet von Münster und im Amt Roxel zu einer Gesamtkirchengemeinde Münster zusammengefasst waren. Diese ist 1962 in sechs eigenständige Kirchengemeinden aufgeteilt worden. Aus einer von ihnen, der Apostel-Kirchengemeinde Münster, ging 1994 wiederum die heutige Lukas-Kirchengemeinde hervor. Doch bereits zuvor hatte der damalige Lukaskirchbezirk ein eigenständiges evangelisches Leben entwickelt, wie das vorliegende Gemeindearchiv zeigt: Nur ca. ein Viertel der vorliegenden Überlieferung stammt aus der Zeit seit Errichtung der selbstständigen Lukas-Kirchengemeinde 1994. Von den mehr als drei Jahrzehnten zuvor zeugen zahlreiche Archivalien zu den Sitzungen des Presbyteriums der Apostel-Kirchengemeinde und des Bezirksbeirates des Lukaskirchbezirks, aber auch zum Gemeindeleben, darunter die Gemeindebriefe "Gruß aus der Lukaskirche", und zur Bautätigkeit in dem Gemeindebezirk. Hier schlägt sich die Errichtung der 1961 eingeweihten Lukaskirche schriftlich nieder. Als "Kirche zum Evangelisten Lukas", der von Beruf selbst Arzt war, wurde sie in Kooperation mit den nahegelegenen Unikliniken erbaut und steht auch als Klinikenkirche zu Verfügung. Zu diesem Zweck war der Kirchbau zur Hälfte aus staatlichen Mitteln finanziert worden (LkA EKvW 4.307 Nr. 169), befand sich jedoch von Anfang an in einer Randlage zur heutigen Lukas-Kirchengemeinde. Mit dem benachbarten Gemeinde- und Jugendhaus war die Lukas-Kirche Teil des Gemeindezentrums am Coesfelder Kreuz. Die etwas abseitige Lage einerseits und die zunehmende Bebauung im Ortsteil Gievenbeck zum anderen führten schließlich zur Errichtung eines weiteren Gemeindezentrums für die wachsende Gemeinde in Gievenbeck. Als Lukas-Zentrum wurde es 2001 eingeweiht.
Im Zuge der Aufgabe des Gemeindehauses an der Lukas-Kirche wurde der vorliegende Archivbestand 2017 sichergestellt. Er war zuvor dank des langjährigen Engagements von Archivpfleger Alfred Smieszchala zusammengeführt und gepflegt worden. Der Archivbestand enthielt auch einige Akten, die Christoph-Wilken Dahlkötter, 1962-1992 zweiter Pfarrer der Apostel-Kirchengemeinde mit Amtssitz im Lukaskirchbezirk, während seiner Zeit als Superintendent des Kirchenkreises Münster zu Belangen des Kirchenkreises angelegt hatte. Sie wurden dem Archiv des Kirchenkreises Münster zugeführt.
Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern, Pappheftern oder in einer von Herrn Smieszchala vorgenommenen Klebebindung vor. Eine Aktenführung nach Registraturordnung war nicht vorhanden, lediglich eine Vorsortierung in dem von Herrn Smieszchala in Karteiform verzeichneten Teil der Akten. Daher wurde eine einheitliche Neuordnung vorgenommen, wie sich aus der Gliederung des Bestandes ergibt.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.307 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.307 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 2 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 12), Bielefeld 2017, S. 568-569.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Lukas-Kirchengemeinde Münster (Ev. Kirchenkreis Münster) wurde 2018 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen verzeichnet. Es umfasst insgesamt 235 Verzeichnungseinheiten, die sich über den Zeitraum von 1947 bis 2012 erstrecken.
Damit reicht die Überlieferung mit einzelnen Akten zum Gemeindeleben und zur Errichtung der Lukaskirche sogar noch in die Zeit zurück, als alle Evangelischen im Stadtgebiet von Münster und im Amt Roxel zu einer Gesamtkirchengemeinde Münster zusammengefasst waren. Diese ist 1962 in sechs eigenständige Kirchengemeinden aufgeteilt worden. Aus einer von ihnen, der Apostel-Kirchengemeinde Münster, ging 1994 wiederum die heutige Lukas-Kirchengemeinde hervor. Doch bereits zuvor hatte der damalige Lukaskirchbezirk ein eigenständiges evangelisches Leben entwickelt, wie das vorliegende Gemeindearchiv zeigt: Nur ca. ein Viertel der vorliegenden Überlieferung stammt aus der Zeit seit Errichtung der selbstständigen Lukas-Kirchengemeinde 1994. Von den mehr als drei Jahrzehnten zuvor zeugen zahlreiche Archivalien zu den Sitzungen des Presbyteriums der Apostel-Kirchengemeinde und des Bezirksbeirates des Lukaskirchbezirks, aber auch zum Gemeindeleben, darunter die Gemeindebriefe "Gruß aus der Lukaskirche", und zur Bautätigkeit in dem Gemeindebezirk. Hier schlägt sich die Errichtung der 1961 eingeweihten Lukaskirche schriftlich nieder. Als "Kirche zum Evangelisten Lukas", der von Beruf selbst Arzt war, wurde sie in Kooperation mit den nahegelegenen Unikliniken erbaut und steht auch als Klinikenkirche zu Verfügung. Zu diesem Zweck war der Kirchbau zur Hälfte aus staatlichen Mitteln finanziert worden (LkA EKvW 4.307 Nr. 169), befand sich jedoch von Anfang an in einer Randlage zur heutigen Lukas-Kirchengemeinde. Mit dem benachbarten Gemeinde- und Jugendhaus war die Lukas-Kirche Teil des Gemeindezentrums am Coesfelder Kreuz. Die etwas abseitige Lage einerseits und die zunehmende Bebauung im Ortsteil Gievenbeck zum anderen führten schließlich zur Errichtung eines weiteren Gemeindezentrums für die wachsende Gemeinde in Gievenbeck. Als Lukas-Zentrum wurde es 2001 eingeweiht.
Im Zuge der Aufgabe des Gemeindehauses an der Lukas-Kirche wurde der vorliegende Archivbestand 2017 sichergestellt. Er war zuvor dank des langjährigen Engagements von Archivpfleger Alfred Smieszchala zusammengeführt und gepflegt worden. Der Archivbestand enthielt auch einige Akten, die Christoph-Wilken Dahlkötter, 1962-1992 zweiter Pfarrer der Apostel-Kirchengemeinde mit Amtssitz im Lukaskirchbezirk, während seiner Zeit als Superintendent des Kirchenkreises Münster zu Belangen des Kirchenkreises angelegt hatte. Sie wurden dem Archiv des Kirchenkreises Münster zugeführt.
Zu Beginn der Verzeichnungsarbeiten lag das Schriftgut überwiegend als Sachakten in Stehordnern, Pappheftern oder in einer von Herrn Smieszchala vorgenommenen Klebebindung vor. Eine Aktenführung nach Registraturordnung war nicht vorhanden, lediglich eine Vorsortierung in dem von Herrn Smieszchala in Karteiform verzeichneten Teil der Akten. Daher wurde eine einheitliche Neuordnung vorgenommen, wie sich aus der Gliederung des Bestandes ergibt.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.2.2003 bzw. des Aufbewahrungs- und Kassationsplans vom 01.07.2014.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.307 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur des entsprechenden Archivales). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.307 Nr. ...".
Literatur zur Gemeindegeschichte:
Murken, Jens, Die evangelischen Gemeinden in Westfalen Band 2 (Schriften des Landeskirchlichen Archivs der Evangelischen Kirche von Westfalen 12), Bielefeld 2017, S. 568-569.
Bestand
Information on confiscated assets
Additional information
BZK no.
The Bundeszentralkartei (BZK) is the central register of the federal government and federal states for completed compensation proceedings. When a claim is entered into the BZK, a number is assigned for unique identification. This BZK number refers to a compensation claim, not to a person. If a person has made several claims (e.g. for themselves and for relatives), each claim generally has its own BZK number. Often, the file number of the respective compensation authority is used as the BZK number.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
This number is important for making an inquiry to the relevant archive.
Delict according to Nazi judicial system
Conduct that was first criminalized under National Socialism (e.g. the Treachery Act, ‘Judenbegünstigung’) or which the Nazi judiciary prosecuted more severely (e.g. high treason).
Reason for persecution
The reasons provided here are based on the wording in the reasons for persecution stated in the sources.
Role in the proceeding
‘Verfolgt’ refers to a person or organization that was persecuted under National Socialism. They could file a claim for compensation or restitution as part of the Wiedergutmachung policy. If the application was submitted by another person or organization than the persecutee (for example, their son or daughter), this other person or organization is designated as ‘antragstellend’ and their relationship to the persecutee is noted, if known. In the sources, the persecutee is sometimes referred to as ‘Geschädigter’ (aggrieved party) and the applicant as ‘Anspruchsberechtigter’(claimant).
Search in Archivportal-D
You may find additional archival material on this person or organization not related to Wiedergutmachung in the Archivportal-D.
Additional information on reason for persecution
Additional or more specific information on membership and group affiliation which were the reason for the persecution.
05.11.2025, 1:59 PM CET
Hierarchy
Hierarchy detail view
- Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik)
- 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden (Archival tectonics)
- 04.2. KG Kirchengemeinden (Archival tectonics)
- 04.2.17. Kirchenkreis Münster (Archival tectonics)
- Kirchengemeinde Münster-Lukas (Archival holding)