Burkhard von Schellenberg und Barbara Reich schließen eine Ehevertrag. Die im ledigen Stand erzeugten Kinder Burkhard und Elsbetha werden durch die Eheschließung legitimiert. Wenn Burkhard vor Barbara stirbt, werden diese und eventuell später geborene Kinder zu gleichen Teilen erben. Die Mutter soll aus dem Nachlaß standesgemäß versorgt werden, es sei denn, sie verändere ihren Witwenstand oder verhalte sich ungebührlich. In diesem Fall können die Kinder sie mit 300 fl in Münz und einer Bettstatt abfinden. Wenn alle Kinder unverheiratet bzw. ohne Leibeserben sterben, erbt die Mutter. Jörg Wilhelm von Vohenstein ("Vochenstain") stimmt als Vogt der Frau zu.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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