Jeanne von Münzesheim verspricht, sich nicht mehr als Gemahlin des Markgrafen Friedrich VI. auszugeben, nach ihrer Freilassung keinerlei Ansprüche auf fürstlichen Stand, Titel und Unterhalt zu erheben, sondern sich mit dem, was ihr der Markgraf geschenkt hat, zufrieden zu geben, auch dafür zu sorgen, dass ihre Kinder sich mit dem Titel der Herren von Münzesheim, dem Wappen und dem ihnen verschriebenen Lehen nebst Zugehör begnügen.