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Testament der Eheleute Johan zur Höppen und Gertrud zum Erdelkampf, vom 9. November 1612, verkündet am 19. November 1612 nach dem Tode des Mannes.
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Enthält: Gegenseitige Erbeinsetzung. Vermächtnisse erhalten seitens des Mannes: 1. seine Schwester, 2. Frau Bertold Tyman und deren 2 Kinder; - seitens der Frau: a. Ihre Schwester Anneken zum Erdelkampf, b. Gertrud, Tochter des + Sebastian zum Erdelkampf, c. der Sohn des + Albert zum Erdelkampf in Bösensell, d. Bernhard zum Erdelkampf, e. Frau Gildehaus in Roxel und deren 3 Kinder Engele, Ennichen und Henrich, f. Evert, Johan, Gerdt, Engele und Elsken, Kinder des + Küsters zu Roxel, g. Johan und Greteken Reidegelt. Testament wird errichtet im Hause des Kaspar Krevet. Zeugen: Johan Strüninck und Herman zur Mersch. Von Rats wegen: Goddert Bolandt. Notar: Herman Schönebecke.