Dietrich Proite und seine Frau Else machen bekannt, daß sie von den Kirchmeistern zu Born im Beisein eines Teils der Kirchspielsleute das Gut Altenborbecke (Olde Borbeke) erhalten haben, gelegen unter der Altenburg (Oldenborg). Sie sollen das Gut mit Torf und Zweig, mit Wasser, Weide und aller Nutzung haben und gebrauchen zu zwei Händen und zu Kurmutsrecht. Als Gegenleistung werden sie das ganze Jahr über das heiligen Sakrament zu Born (-e) mit gutem Öl beleuchten bei Tag und bei Nacht. Sie geben zusätzlich vierteljährlich ein Pfund Öl für die anderen Lampen. Sie zahlen den Kirchmeister jeweils am 11. November 18 Weißpfennige. Sie dürfen in den genannten Besitzungen kein Eichenholz hauen, sondern sollen sich bei Bedarf für das Gut bzw. die Mühle das Holz von den Kirchmeistern anweisen lassen. Anwesend waren die Kirchmeister Gottschalk Kurneman, Johann Wessel, Wilhelm toe Tusschen und Teilken toe Holsterhausen, als Kirchspielsleute Dietrich Klepper, Johann toe Borcke, Hermann imme Kelre und Heinrich Sprenger. - Es siegelt Johann von Titz, Richter zu Werden. - Gegeven ... up s. Lucas avent.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
Objekt beim Datenpartner
Loading...