Martin van Rossem, Herr zu Poederooien (Puderoenn) (Gelderland), bekundet, daß die Streitigkeiten zwischen ihm und Bischof Franz von Münster und Osnabrück sowie einigen von dessen Untersassen nach Unterhandlung durch den Drosten Bernd von Hackfurt mit Vertrag vom 27. Juni 1544 beigelegt sind, den Hackfurt, Herr Rotger Schmising, Domdekan zu Münster, Goddert von Schedelich, Heinrich Bispinck, Ratmann zu Münster, und der Aussteller unterzeichnet haben. Martin quittiert nunmehr für 5000 Gulden, die ihm zufolge des Vertrags von den Verordneten des Bischofs, des Domkapitels und der Stadt Münster, nämlich Herrn Bernd von Raesfeld, Domherrn und Propst, Meister Johann Hoven, Sekretär, und Heinrich Bispinck, Ratspersonen zu Münster, im Auftrag der münsterischen Landschaft in Bredevoort ausgehändigt worden sind. Er verzichtet nochmals auf alle Ansprüche an das Stift Münster sowie an münsterische Untersassen und Güter und kündigt sein Siegel und seine Unterschrift an. up dach Petri ad cathedram

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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