Vertrag zwischen dem Oberamt und dem Kameralamt Ulm namens der Staatsfinanzverwaltung einerseits und den Gemeinden Söfflingen, Ehrestein, Einsingen, Ulm, Ermingen, Harthausen und Schaffelklingen andererseits über die Aufteilung der gemeinsamen Schafweiden sowie über die Ablösung der Übertreibsrechte durch den Staat Ausf., Ulm, 1847 Juli 15 Vertrag mit dem Revierförster Buchwald über die Ablösung der ihm als Besitzer von Aichelberg zustehenden Holzberechtigungen Ausf., 1847 August 23/26

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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