Erkenger von Magenheim bestätigt und erneuert dem Kloster Bebenhausen die demselben von seinem Vater gleichen Namens für sein Haus zu Brackenheim (Braggenhain) neben dem Tor gegen Neipperg (Nypperg) nebst dem darin vorhandenen Mietsmann samt dessen Gesinde erteilte Befreiung von allen Lasten und Abgaben, die Schenkung des halben großen und kleinen Zehnten von Wein und Frucht zu Frauenzimmern (Vrowenzimmern) und in dessen Bann, desgleichen diejenige aller Güter in und um Brackenheim (Braggenhain) sowie endlich die dem Kloster von seinem Vater gewährte Freiheit von allen Abgaben, Belastungen, Diensten, Servituten, Zöllen usw., welche seine Beamten oder Angehörige der Stadt Brackenheim (Braggenhain) demselben etwa auflegen könnten.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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