Beschränkung der Verehelichung nahrungsloser Personen: Revision der Artikel 42-44 des revidierten Bürgerrechtsgesetzes vom 4. Dezember 1833
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 146 Bü 3782
E 146 (alt) Bund 646
C.02.68
Bürgerrechtssachen
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 146 Ministerium des Innern III
Ministerium des Innern III >> 021. Bürgerrechtssachen, Staatsbürgerrecht >> 021.08 Gesetze über Bürger-, Beisitz-, Niederlassungs-, Heimat-, Aufenthaltsrecht und Verehelichung
1850-1855
Enthält auch: Gesetz vom 5. Mai 1852 betr. die Abänderung einiger Bestimmungen des revidierten Bürgerrechtgesetzes über Verehelichung und Übersiedlungsbefugnisse; Auswirkung dieses Gesetzes
Darin: Eingabe des Wohltätigkeitsvereins für das Oberamt Tuttlingen betr. Hebung materieller Volksinteressen (Qu. 60 mit Eingabe und Beilage (Qu. 1-23); Antrag des Oberamts Ulm auf Fundierung und Verstärkung örtlicher Armenkassen (Qu. 63); Bitte des Notars Schumacher in Stuttgart um Ausstellung eines attests über öffentliche Rechte in Württemberg betr. die Rechtssache der Witwe des gewesenen Oberjustizrats Elsässer in Stuttgart gegen die Witwe des zu Paris gestorbenen Kunsthändlers Joseph Heinrich Rittner (Qu. 65, 67, 67a); Dies Rechtssache betreffendes Gutachten der juristischen Fakultät der universität Tübingen, (Druck, Heft, 4ø, S. 1-44) und Gutachten des Dr. jur. Foelix in Paris und Dr. jur. Hoechster in Köln (Druck, Heft, 4ø, S. 1-145, Qu. 78); Gesuch der bürgerlichen Kollegien der Stabsgemeinde Rudersberg um Abänderung von Art. 43 und um Wiedereinführung der körperlichen Züchtigung (Qu. 71); Beschlüsse der Ständeversammlung zu dem Gesetzentwurf (Qu. 6); Berichte der Kreisregierungen betr. die Wirkung des Gesetzes vom 5. Mai 1852 (Qu. 80-103)
Darin: Eingabe des Wohltätigkeitsvereins für das Oberamt Tuttlingen betr. Hebung materieller Volksinteressen (Qu. 60 mit Eingabe und Beilage (Qu. 1-23); Antrag des Oberamts Ulm auf Fundierung und Verstärkung örtlicher Armenkassen (Qu. 63); Bitte des Notars Schumacher in Stuttgart um Ausstellung eines attests über öffentliche Rechte in Württemberg betr. die Rechtssache der Witwe des gewesenen Oberjustizrats Elsässer in Stuttgart gegen die Witwe des zu Paris gestorbenen Kunsthändlers Joseph Heinrich Rittner (Qu. 65, 67, 67a); Dies Rechtssache betreffendes Gutachten der juristischen Fakultät der universität Tübingen, (Druck, Heft, 4ø, S. 1-44) und Gutachten des Dr. jur. Foelix in Paris und Dr. jur. Hoechster in Köln (Druck, Heft, 4ø, S. 1-145, Qu. 78); Gesuch der bürgerlichen Kollegien der Stabsgemeinde Rudersberg um Abänderung von Art. 43 und um Wiedereinführung der körperlichen Züchtigung (Qu. 71); Beschlüsse der Ständeversammlung zu dem Gesetzentwurf (Qu. 6); Berichte der Kreisregierungen betr. die Wirkung des Gesetzes vom 5. Mai 1852 (Qu. 80-103)
1 Bü (3 cm), Qu. 60-103
Archivale
Hoechster, Dr. jur.
Rittner, Joseph Heinrich; Kunsthändler, ca. 19. Jh.
Schumacher, Notar
Paris [F]
Rudersberg WN
Stuttgart S; Oberamt
Tübingen TÜ; Oberamt
Tuttlingen TUT; Oberamt
Ulm UL; Oberamt
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:19 MEZ
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