Hintergrund des Verfahrens ist eine 1560 wegen Kontumaz erfolgte Immission des Stifts Essen in den Hof Raffenberg (in Altenbochum) aufgrund einer rückständigen Pachtzahlung des Johann von Aldenbochum. Dessen Erbe, Gerhard Schwan, Kanoniker in Essen, hatte 1575 nach angeblicher Zahlung der Gerichtskosten gehofft, wieder das Nutzungsrecht zu erhalten, und 1577 bei der 1. Instanz ein Urteil zu seinen Gunsten erreicht. Ein RKG-Urteil vom 24. Okt. 1580 bestätigt den Beschluß der Vorinstanz, und am 23. Aug. 1593 schlägt das RKG eine geforderte „Restitutio in integrum“ ab.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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