Hintergrund des Verfahrens ist eine 1560 wegen Kontumaz erfolgte Immission des Stifts Essen in den Hof Raffenberg (in Altenbochum) aufgrund einer rückständigen Pachtzahlung des Johann von Aldenbochum. Dessen Erbe, Gerhard Schwan, Kanoniker in Essen, hatte 1575 nach angeblicher Zahlung der Gerichtskosten gehofft, wieder das Nutzungsrecht zu erhalten, und 1577 bei der 1. Instanz ein Urteil zu seinen Gunsten erreicht. Ein RKG-Urteil vom 24. Okt. 1580 bestätigt den Beschluß der Vorinstanz, und am 23. Aug. 1593 schlägt das RKG eine geforderte „Restitutio in integrum“ ab.
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Hintergrund des Verfahrens ist eine 1560 wegen Kontumaz erfolgte Immission des Stifts Essen in den Hof Raffenberg (in Altenbochum) aufgrund einer rückständigen Pachtzahlung des Johann von Aldenbochum. Dessen Erbe, Gerhard Schwan, Kanoniker in Essen, hatte 1575 nach angeblicher Zahlung der Gerichtskosten gehofft, wieder das Nutzungsrecht zu erhalten, und 1577 bei der 1. Instanz ein Urteil zu seinen Gunsten erreicht. Ein RKG-Urteil vom 24. Okt. 1580 bestätigt den Beschluß der Vorinstanz, und am 23. Aug. 1593 schlägt das RKG eine geforderte „Restitutio in integrum“ ab.
AA 0627, 5424 - S 2272/7755
AA 0627 Reichskammergericht, Teil VIII: S-T
Reichskammergericht, Teil VIII: S-T >> 1. Buchstabe S
1580 - 1609 (1560 - 1603)
Enthaeltvermerke: Kläger: Bernhard von Sodingen, Richter zu Herbede, Bochum, (Bekl.) Beklagter: Dr. Heinrich Schwan, Rat der Äbtissin des Stifts Essen; seit 1586 Friedrich Schwan, Köln; seit 1597 seine Witwe Ursula Schwan, Rutger Gropper und seine Frau Anna Schwan, Elisabeth Hacks als Witwe des Johann Schwan und Catharina Schwan, alle Köln, (Kl.) Prokuratoren (Kl.): Dr. Johann Augspurger 1580 - Dr. Hartman Cogman 1582 - Dr. Johann Gödelman 1586 - Dr. Sigismund Haffner 1602 Prokuratoren (Bekl.): Dr. Johann Gödelman 1580, 1597 Prozeßart: Appellationis Instanzen: 1. Schulte und Geschworene des Hofgerichts Eickenscheid 1575 - 1577 - 2. Schulte und Geschworene des Hofgerichts Viehof 1577 - 1578 - 3. Äbtissin des Stifts Essen 1578 - 1580 - 4. RKG 1580 - 1609 (1560 - 1603) Beweismittel: Acta priora (Bd. 2). Designatio expensarum 1583, 1597 (Q 13, Q 21). Quittung des Dr. Johann Gödelmann für Bernhard von Sodingen, 1597 (Q 23). Beschreibung: 2 Bde., 5,5 cm; Bd. 1: 51 Bl., lose, Q 1-3, Q 7-16, Q 18-25; Q 26* fehlt; Bd. 2: 160 Bl., teilweise geb., Q 4-6 (= Q 17a-c).
Sachakte
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
11.05.2026, 09:37 MESZ