Kurfürst Philipp von der Pfalz und Landgraf Wilhelm [III.] von Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda, bekunden, dass sich zwischen ihrem lieben Oheim und Getreuen Graf Otto von Solms als Kläger und Graf Ludwig von Nassau und Saarbrücken [=Nassau-Weilburg] lange Zeit Zwietracht gehalten hat, die sie "nit lenger gedulden" wollen, weswegen sie beide Seiten verhört haben. Es folgen Klagen und Erwiderungen, u. a. zur Jagd in der Pflege "von der Huserloch biß an Greffwißbacher wald", zum Öffnungsrecht zu Schloss Kalsmunt oberhalb von Wetzlar, zur Jagd in der Pflege "Conratsteyn", zu einer Korngülte vom Zehnten zu Braunfels und Solms, zum Zehnten zu Selters sowie zu Irrungen wegen aufgerichteten Schlagtoren (sleg) zwischen dem Grafen von Solms und der Stadt Wetzlar. Es folgt der Entscheid der Aussteller, wobei weiter u. a. erwähnt werden: die von Philipp [II.] von Nassau (+) von den Herren von Stockheim und Hattstein erworbenen Güter und Wälder zu Haintchen (Haine) [?], die Übergabe der Teile Graf Ottos an Kalsmunt und Löhnberg (Leonberg) an Graf Ludwig von Nassau, die Verordnung von fürstlichen Räten an den Dalheimer Wald zu Besichtigung und zum Schied, die Gültigkeit des Anlasses vom 31.08.1490 vor Gottfried von Cleen (Clee) und Gernand von Schwalbach (Gernanden von Swalbach) über die Zehnten, die Einsicht in die Register und Briefe der gekauften Wälder und Güter, die Handhabung der aufgerichteten Schläge gemäß des von Gottfried von Cleen und Gernand von Schwalbach aufgerichteten Vertrags. Alle Forderungen um Kosten und Schäden sollen aufgehoben sein, beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.
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Kurfürst Philipp von der Pfalz und Landgraf Wilhelm [III.] von Hessen, Graf zu Katzenelnbogen, Diez, Ziegenhain und Nidda, bekunden, dass sich zwischen ihrem lieben Oheim und Getreuen Graf Otto von Solms als Kläger und Graf Ludwig von Nassau und Saarbrücken [=Nassau-Weilburg] lange Zeit Zwietracht gehalten hat, die sie "nit lenger gedulden" wollen, weswegen sie beide Seiten verhört haben. Es folgen Klagen und Erwiderungen, u. a. zur Jagd in der Pflege "von der Huserloch biß an Greffwißbacher wald", zum Öffnungsrecht zu Schloss Kalsmunt oberhalb von Wetzlar, zur Jagd in der Pflege "Conratsteyn", zu einer Korngülte vom Zehnten zu Braunfels und Solms, zum Zehnten zu Selters sowie zu Irrungen wegen aufgerichteten Schlagtoren (sleg) zwischen dem Grafen von Solms und der Stadt Wetzlar. Es folgt der Entscheid der Aussteller, wobei weiter u. a. erwähnt werden: die von Philipp [II.] von Nassau (+) von den Herren von Stockheim und Hattstein erworbenen Güter und Wälder zu Haintchen (Haine) [?], die Übergabe der Teile Graf Ottos an Kalsmunt und Löhnberg (Leonberg) an Graf Ludwig von Nassau, die Verordnung von fürstlichen Räten an den Dalheimer Wald zu Besichtigung und zum Schied, die Gültigkeit des Anlasses vom 31.08.1490 vor Gottfried von Cleen (Clee) und Gernand von Schwalbach (Gernanden von Swalbach) über die Zehnten, die Einsicht in die Register und Briefe der gekauften Wälder und Güter, die Handhabung der aufgerichteten Schläge gemäß des von Gottfried von Cleen und Gernand von Schwalbach aufgerichteten Vertrags. Alle Forderungen um Kosten und Schäden sollen aufgehoben sein, beide Parteien erhalten eine Ausfertigung.
Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Nr. 824, 134
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Generallandesarchiv Karlsruhe, 67 Kopialbücher
Kopialbücher >> Weltliche Territorien und Herrschaften >> Kurpfalz >> Einzelne Pfalzgrafen und Kurfürsten >> Philipp >> Entscheide, Anlässe und Verträge II (Kurfürst Philipps von der Pfalz) >> Urkunden
1495 August 3 (uff montag nach sant Peters tag ad vincula)
fol. 147r-149r
Urkunden
Ausstellungsort: Worms
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz; Landgraf Wilhelm [III.] von Hessen
Siegler: Kurfürst Philipp von der Pfalz; Landgraf Wilhelm [III.] von Hessen
Kopfregest: "Eyn vertrag zwuschen grave Otten von Solms unnd Ludwigen graven zu nassaw und Sarbrucken". Nach der Urkundenabschrift Notiz: "am dritten blatt hienach sint man wes die rett uf dießen vertrag gehandelt haben" [= fol. 151r].
Cleen, Gottfried von; hessischer Amtmann,-1497/98
Nassau-Weilburg, Ludwig I., Graf; ca. 1473-1523
Schwalbach, Gernolt/Gernand von; Amtmann zu Lichtenberg, erw. 1484, 1495
Solms-Braunfels, Otto II. von; Graf, -1504
Stockheim, Familie
Braunfels LDK
Dalheim : Wetzlar LDK
Haintchen : Selters LM
Kalsmunt, Burg bei Wetzlar LDK
Löhnberg LM
Selters : Löhnberg LM
Solms LDK
Wetzlar LDK
Worms WO
Worms WO; Reichstag 1495
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
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04.04.2025, 08:01 MESZ
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