Klage auf Bezahlung von 10375 brabantischen Gulden (Karolsgulden), 12 1/2 Stüber, bei denen es sich um eine Restschuld aus zwei Obligationen des Philipp von Montmorency (Mommerantien), Grafen von Horn, und seiner Gattin Walburga von Neuenahr von 1550 und 1555 für den Vater der Klägerinnen mit einem Kapital von 53666 1/2 Karolsgulden und 3000 Karolsgulden Jahresgülte handelt. Graf Hermann von Neuenahr und Moers und Magdalena von Nassau haben für die ausstehenden Rentzahlungen die Herrschaft Bedburg verpfändet, in deren Besitz die Klägerinnen nicht gelangen könnten, weil sie der Beklagte innehabe und an den Grafen Werner von Salm und Reifferscheid vergeben habe.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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