Das dem Alumno Maj auf dem Schönenberg für die ersten zwei Jahre zu bezahlen aufgetragene Kostgeld, Verordnung, dass alle neu angehenden Alumnen zwei Jahre lang das Kostgeld zur Schönenberger Pflege und gleich bei ihrer Aufnahme vorhinein auf 1/2 Jahr das Kostgeld bezahlen, nachher aber wöchentlich eine Freimesse und 20 Gulden haben sollen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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