Jakob Lochmüller von Ettishofen bekennt, daß Hartmann [von Burgau], Abt zu Weingarten, ihm und seiner Tochter Anna, die er aus der Ehe mit seiner früheren Frau Brida Edel ("Edlynin") hat, auf Lebenszeit das Gütlein in Ettishofen verliehen hat, auf dem ¿Rot Klaus lehensweise saß. Zu dem Gütlein gehören ein Haus und 6 Juchart Äcker, je zwei Juchart auf dem Kanzacher Berg und am Studach, je 1/2 Juchart im Wyler Esch und im gemeinen Acker, 1 Juchart im Garten, 1 Mannmahd Wieswachs in der gemeinen Wiese und 1 Mannmahd im Witriet, das an Hans Butz von Kanzach grenzt. Die Beliehenen müssen es persönlich bewirtschaften und in gutem Zustand halten. Dem Abt reichen sie jährlich auf St. Martinstag an Zins 10 ß d sowie je 1/2 Scheffel Fesen und Hafer Ravensburger Währung und Maßes. Bei Nichteinhaltung der Leihebedingungen oder im Todesfall fällt das Gütlein heim, ebenso bei Eingehen einer Ungenossamenehe. Es muß dann mit Dritteil, Heu- und Strohrichte zurückgelassen werden. Anspruch auf Aufwendungsersatz besteht nicht.