Gutachten und Denkschrift für den Kaiser und von ihm über die Gewährung des Laienkelches Enthält: Gutachten von Dr. G. Giegner; Johannes Victoria SJ, Rektor der Jesuitenschule in Wien; Friedrich Staphylus; des Franz von Corduba, Beichtvaters der Königin, u.a. Konzept einer Denkschrift des Kaisers über die Verwaltung des Kelches; Gutachten der Theologen des Herzogs von Bayern über den Laienkelch und über die Priesterehe, 1563
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Gutachten und Denkschrift für den Kaiser und von ihm über die Gewährung des Laienkelches Enthält: Gutachten von Dr. G. Giegner; Johannes Victoria SJ, Rektor der Jesuitenschule in Wien; Friedrich Staphylus; des Franz von Corduba, Beichtvaters der Königin, u.a. Konzept einer Denkschrift des Kaisers über die Verwaltung des Kelches; Gutachten der Theologen des Herzogs von Bayern über den Laienkelch und über die Priesterehe, 1563
NLA ST, Rep. 32, Nr. 110
Rep. 32 I Nr. 110
NLA ST, Rep. 32 Erskein'sche Aktensammlung ("Stader Reichsarchiv")
Erskein'sche Aktensammlung ("Stader Reichsarchiv") >> 1 Akten der Reichskanzlei in Prag und Wien 1431-1648 >> 1.4 Religionssachen
1562 - 1564
Verzeichnung
Corduba, Franz von, Beichtvater der Königin
Giegner, Dr. G.
Staphylus, Friedrich
Victoria, Johannes, Rektor der Jesuitenschule in Wien
Bayern, Herzog
Wien, Jesuitenschule
Laienkelch
Priesterehe
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
16.06.2025, 13:30 MESZ