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Kirchengemeinde Dahl (Bestand)
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Landeskirchliches Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen (Archivtektonik) >> 04. Deposita von Kirchenkreisen und Kirchengemeinden >> 04.2. KG Kirchengemeinden >> 04.2.07. Kirchenkreis Hagen
1636-1981
Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Dahl wurde 2004 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es besteht aus 475 Verzeichnungseinheiten und umfasst den Zeitraum von 1636 bis 1981. Das Schriftgut aus dem 20. Jahrhundert (bis 1979) ist schon einmal durch eine AB-Maßnahme nach dem Registraturplan von 1966 geordnet worden. Leider sind dabei die Akten teilweise auseinandergerissen und die alten Aktenstrukturen zerstört worden. Diese Akten sind anhand der dreistelligen Signaturen, die in der Zeile "Altsignatur" aufgeführt sind, gut erkennbar. Das Gemeindearchiv wurde in den Archivräumen des Ev. Kirchenkreises Hagen im Sommer 2021 überflütet, danach getrocknet und durch das LWL-Archivamt für Westfalen gereinigt. Seit 2023 lagert das Archiv als Depositum in Bielefeld. Die Akteneinheiten Nr. 1 bis 417 haben die Flutkatastrophe überstanden, nach Nr. 418 sind die Akten nur lükenhaft vorhanden (s. altes Findbuch LkA EKvW 4.342 Nr. 450).Die Geschichte der Kirchengemeinde Dahl reicht in die vorreformatorische Zeit zurück, als die Ritter von Dael eine Pfarrkirche gegründet haben. 1310 wurde die Kirche zu Dahl erstmals erwähnt. Im Verhältnis zu dem Alter der Kirchengemeinde ist das vorhandene Archivgut als gering einzuschätzen. Durch Brände und die Vernachlässigung des Archivs lassen sich viele Aspekte der Gemeindegeschichte nicht mehr belegen. Besonderen Augenmerk verdienen die Akten, welche die Patronatsverhältnisse zwischen der Kirchengemeinde und den Besitzern des adeligen Hauses Dahl dokumentieren. Die Gemeinde hat viele Prozesse über die Rechte des Patrons bei der Ernennung des Pfarrers und der Mitglieder des Presbyteriums sowie bei der Verwaltung des kirchlichen Vermögens geführt, bis schließlich 1850 der Besitzer des Hauses Dahl auf seine Patronatsrechte verzichtet hat. In den Akten findet man auch einige Original-Schriftstücke zur Geschichte des Hauses Dahl, v.a. der Familien von Degingk und Gerstein, wie z.B. ein Verzeichnis des Vermögens und der Ausgaben des Fräuleins Charlotta Lucretia von Degingk in den Jahren 1742 - 1749 (LkA EKvW 4.342 Nr. 125). Man staunt, wie oft sich das Fräulein neue Schuhe bestellt hat; auch der Schneider kam nicht zu kurz.Die Abtrennung des Ortes Rummenohl und seine Verselbständigung 1923 ist durch die Archivunterlagen nicht belegt. Nur die Errichtungsurkunde der Kirchengemeinde Rummenohl befindet sich im Archiv (LkA EKvW 4.342 Nr. 220). Während des "Kirchenkampfes" war die Kirchengemeinde gespalten und das Presbyterium von den Deutschen Christen bestimmt. Leider findet man im Archiv fast keine Hinweise zu den stattgefundenen Auseinandersetzungen. Auch das Protokollbuch 1935 - 1945 der DC-Gemeinde wurde, nach Aussage des Pfarrers Niemann, in seiner Wohnung in Hagen bei dem letzten Bombenangriff verbrannt. Aussagekräftiger sind dagegen die Unterlagen, welche die Bemühungen über den inneren und äußeren Wiederaufbau der Gemeinde in der Nachkriegszeit wiederspiegeln. 1946 wurde im Ortsteil Priorei eine regelmäßige Predigtstätte für die Haupt- und Kindergottesdienste errichtet. Das Vereinsleben wurde wieder ins Leben gerufen. Man begann mit der Renovierung der alten denkmalswerten Kirche. Es wurden die neuen Glocken bestellt und eine Orgel anstelle der abgebrochenen alten neu gebaut. Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 19.12.2006.Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.342 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.342, Akte Nr. ...".Bielefeld, im August 2004 und im Juni 2023(Anna Warkentin)Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):Stein: Die evangelische Kirchengemeinde Dahl. Einiges aus ihrer Vergangenheit und Gegenwart, Hagen 1912, 38 S.400 Jahre Reformation und 250 Jahre Dorfkirche in Dahl. 1581 - 1981, 1730 - 1980. Hg. Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Dahl, Schalksmühle 1981, 218 S.Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 1: Ahaus bis Hüsten. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2008.
Form und Inhalt: Das Archiv der Ev. Kirchengemeinde Dahl wurde 2004 im Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen in Bielefeld verzeichnet. Es besteht aus 454 Akteneinheiten und umfasst den Zeitraum von 1636 bis 1981.
Das Schriftgut aus dem 20. Jahrhundert (bis 1979) ist schon einmal durch eine AB-Maßnahme nach dem Registraturplan von 1966 geordnet worden. Leider sind dabei die Akten teilweise auseinandergerissen und die alten Aktenstrukturen zerstört worden. Diese Akten sind anhand der dreistelligen Signaturen, die in der Zeile "Altsignatur" aufgeführt sind, gut erkennbar.
Das Gemeindearchiv wurde in den Archivräumen des Ev. Kirchenkreises Hagen im Sommer 2021 überflütet, danach getrocknet und gereinigt durch das LWL-Archivamt für Westfalen. Seit 2023 lagert das Archiv als Depositum in Bielefeld. Die Akteneinheiten Nr. 1 bis 417 haben die Flutkatastrophe überstanden, nach Nr. 418 sind sie nur lükenhaft vorhanden (s. altes Findbuch LkA EKvW 4.342 Nr. 450).
Die Geschichte der Kirchengemeinde Dahl reicht in die vorreformatorische Zeit zurück, als die Ritter von Dael eine Pfarrkirche gegründet haben. 1310 wurde die Kirche zu Dahl erstmals erwähnt. Im Verhältnis zu dem Alter der Kirchengemeinde ist das vorhandene Archivgut als gering einzuschätzen. Durch Brände und die Vernachlässigung des Archivs lassen sich viele Aspekte der Gemeindegeschichte nicht mehr belegen.
Besonderen Augenmerk verdienen die Akten, welche die Patronatsverhältnisse zwischen der Kirchengemeinde und den Besitzern des adeligen Hauses Dahl dokumentieren. Die Gemeinde hat viele Prozesse über die Rechte des Patrons bei der Ernennung des Pfarrers und der Mitglieder des Presbyteriums sowie bei der Verwaltung des kirchlichen Vermögens geführt, bis schließlich 1850 der Besitzer des Hauses Dahl auf seine Patronatsrechte verzichtet hat. In den Akten findet man auch einige Original-Schriftstücke zur Geschichte des Hauses Dahl, v.a. der Familien von Degingk und Gerstein, wie z.B. ein Verzeichnis des Vermögens und der Ausgaben des Fräuleins Charlotta Lucretia von Degingk in den Jahren 1742 - 1749 (LkA EKvW 4.342 Nr. 125). Man staunt, wie oft sich das Fräulein neue Schuhe bestellt hat; auch der Schneider kam nicht zu kurz.
Die Abtrennung des Ortes Rummenohl und seine Verselbständigung 1923 ist durch die Archivunterlagen nicht belegt. Nur die Errichtungsurkunde der Kirchengemeinde Rummenohl befindet sich im Archiv (LkA EKvW 4.342 Nr. 220).
Während des "Kirchenkampfes" war die Kirchengemeinde gespalten und das Presbyterium von den Deutschen Christen bestimmt. Leider findet man im Archiv fast keine Hinweise zu den stattgefundenen Auseinandersetzungen. Auch das Protokollbuch 1935 - 1945 der DC-Gemeinde wurde, nach Aussage des Pfarrers Niemann, in seiner Wohnung in Hagen bei dem letzten Bombenangriff verbrannt.
Aussagekräftiger sind dagegen die Unterlagen, welche die Bemühungen über den inneren und äußeren Wiederaufbau der Gemeinde in der Nachkriegszeit wiederspiegeln. 1946 wurde im Ortsteil Priorei eine regelmäßige Predigtstätte für die Haupt- und Kindergottesdienste errichtet. Das Vereinsleben wurde wieder ins Leben gerufen. Man begann mit der Renovierung der alten denkmalswerten Kirche. Es wurden die neuen Glocken bestellt und eine Orgel anstelle der abgebrochenen alten neu gebaut.
Der Bestand wurde unter Zugrundelegung internationaler Verzeichnungsgrundsätze nach ISAD (G) erschlossen. Bei der Verzeichnung erhielten die Akten fortlaufende Nummern, die als gültige Archivsignaturen in der Bestellsignatur jeder Verzeichnungseinheit als letzte arabische Nummer oder im Findbuch ganz links neben dem jeweiligen Aktentitel aufgeführt sind. Unterhalb des Aktentitels geben die Vermerke „Enthält, Enthält nur, Enthält u.a., Enthält v.a., Enthält auch“ eingrenzende oder weiterführende Auskünfte über den Inhalt. Unter „Darin“ sind besondere Schriftgutarten wie Druckschriften, Presseberichte, Bauzeichnungen oder Fotos aufgelistet. Nach den Erschließungsvermerken folgt die alte Archivsignatur oder das Aktenzeichen, falls sie auf der Akte vermerkt waren. Ganz rechts schließen sich die Laufzeiten der Archivalien an. Zu beachten sind hier zwei verschiedene Arten von Klammern: ( ) verweisen bei Abschriften auf das Datum des Originals, [ ] kennzeichnen erschlossene Jahresangaben undatierter Schriftstücke.
Sofern die Benutzung nicht zu Verwaltungszwecken erfolgt, unterliegen gemäß § 7 Abs. 1 Kirchengesetz zur Sicherung und Nutzung von kirchlichem Archivgut in der Evangelischen Kirche der Union (Archivgesetz - ArchivG) vom 6.5.2000 sämtliche Archivalien einer 30-jährigen Sperrfrist (gerechnet nach dem Ende ihrer Laufzeit). Für Archivgut, das sich nach seiner Zweckbestimmung oder nach seinem wesentlichen Inhalt auf natürliche Personen bezieht, gelten laut § 7 Abs. 2 ArchivG zusätzliche Schutzfristen. Diese Archivalien dürfen auch nach Ablauf der allgemeinen Sperrfrist frühestens 10 Jahre nach dem Tod der betroffenen Person(en) benutzt werden. Ist das Todesjahr nicht feststellbar, endet die Schutzfrist 90 Jahre nach Geburt. Ist auch das Geburtsjahr nicht bekannt, endet die Schutzfrist 60 Jahre nach Entstehung der Unterlagen.
Kassiert wurde nicht archivwürdiges Schriftgut im Rahmen der Aufbewahrungs- und Kassationsordnung der Evangelischen Kirche von Westfalen vom 20.02.2003 bzw. des Aufbewahrung- und Kassationsplans vom 19.12.2006.
Bei der Zitierung des Archivbestandes ist anzugeben: LkA EKvW 4.342 Nr. ... (hier folgt die Archivsignatur der entsprechenden Archivalie). Das Kürzel steht in dieser Reihenfolge für "Landeskirchlichen Archiv der Evangelischen Kirche von Westfalen, Bestand 4.342, Akte Nr. ...".
Bielefeld, im August 2004 und im Juni 2023
(Anna Warkentin)
Literatur zur Gemeindegeschichte (Auswahl):
Stein: Die evangelische Kirchengemeinde Dahl. Einiges aus ihrer Vergangenheit und Gegenwart, Hagen 1912, 38 S.
400 Jahre Reformation und 250 Jahre Dorfkirche in Dahl. 1581 - 1981, 1730 - 1980. Hg. Presbyterium der Ev. Kirchengemeinde Dahl, Schalksmühle 1981, 218 S.
Murken, Dr. Jens: Die evangelischen Gemeinden in Westfalen. Ihre Geschichte von den Anfängen bis zur Gegenwart, Bd. 1: Ahaus bis Hüsten. - Bielefeld: Verlag für Regionalgeschichte und Luther-Verlag, 2008.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.