Sendenhorst Urkunden des Armenhauses (Bestand)
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Sen Stadt U Sen Stadt U Sendenhorst Urkunden des Armenhauses
Kreisarchiv Warendorf (Archivtektonik)
1391-1837
Form und Inhalt: Kreisarchiv Warendorf, Stadt Sendenhorst, Urkunden des Armenhauses
Bestandsgeschichte:
Julius Schwieters stellte 1897 für Sendenhorst fest: „Ältere Akten und Urkunden sind am Ort nicht vorhanden; die im Pfarrarchiv und im städtischen Archiv früher sich findenden älteren Sachen sollen bei den Bränden von 1749 (100 Häuser abgebrannt) und 1806 (Zerstörung fast der ganzen Stadt) vernichtet sein.“
Um 1920 dagegen meldete der Bearbeiter des (bis heute unveröffentlichten) Inventars der nichtstaatlichen Archive Westfalens (INA), dass aus dem alten Sendenhorster Stadtarchiv 142 Urkunden und Akten des 16. bis 19. Jahrhunderts und auch im Pfarrarchiv diverse Quellen vorhanden seien, die den Stadtbränden offenbar nicht zum Opfer gefallen waren.
Nach dem Zweiten Weltkrieg aber suchte Dr. August Schröder bei der Stadtverwaltung Sendenhorst vergeblich nach den 1920 erwähnten Urkunden, Akten und Amtsbüchern. Vorgefunden wurde lediglich ein Stadtbuch (1795-1805; jetzt Stadt Sendenhorst A 148). Seitens der Verwaltung durchgeführte Nachforschungen zum Verbleib des älteren Schriftguts blieben erfolglos.
Eines Tages brachte man dem Betreuer des städtischen Verwaltungsschriftguts, Stadtrentmeister Bernhard Fascies, die in diesem Bestand verzeichneten Urkunden und einige frühneuzeitliche Akten. Ihrem Inhalt zufolge handelt es sich um Schriftgut des einstigen „Armen-Archivs“ der Stadt Sendenhorst (vgl. Stadt Sendenhorst A, 138), das einst einen Teil des alten Stadtarchivs bildete. Die Unterlagen blieben bis 1979 unerschlossen, als sich der zuvor am LWL-Archivamt für Westfalen tätige, pensionierte Landesarchivar Dr. August Schröder (1908-1993) ihrer annahm. Die nun fachmännisch verzeichneten Unterlagen standen so erstmals der Forschung zur Verfügung; Heinrich Petzmeyer konnte bspw. für sein Buch darauf zurückgreifen. Bei einer Durchsicht 1991 fehlte die Urkunde Nr. 95 (1766 April 1), diese ist seither nicht wieder gefunden worden. Sie ist jedoch als Abschrift in Nr. 101 enthalten.
August Schröders Verzeichnung wurde 2020/2021 einer Revision unterzogen, retrokonvertiert und in einigen Fällen korrigiert. Da es sich bei den Unterlagen hauptsächlich um Urkunden handelt, wurde wie bei den anderen im Kreisarchiv befindlichen Stadtarchiven ein eigener Bestand geschaffen. Dieser enthält nun 127 Urkunden aus der Zeit von 1391 bis 1837, wobei die älteste Urkunde nur als Abschrift von 1798 überliefert ist. Der zeitliche Schwerpunkt liegt auf dem 17. (62 Urkunden) und 18. Jahrhundert (48 Urkunden).
Eine weitere Urkunde von 1880 und 14 Akten aus der Zeit von 1559 bis 1861 wurden 2021 korrekterweise zum Bestand Sendenhorst A (dort Nr. 129-143) genommen.
Inhalt:
Die Urkunden des Bestands handeln von der Armenfürsorge im „Städtlein“ Sendenhorst vom 14. bis 19. Jahrhundert. Ein Großteil der Bevölkerung war landlos und stets der Gefahr der Armut ausgesetzt. Daneben bedrohten die in Sendenhorst häufigen Brände auch den bescheidenen Besitz der Stadtbürger. Heinrich Petzmeyer erwähnt, dass von den 1639 „Abgebrannten“ nur 15% in der Stadt verblieben. Die Hausstätten der Verzogenen blieben oft lange wüst. Aufgrund des Fehlens einer überregionalen Armen- oder Krankenfürsorge in fürstbischöflicher Zeit lag diese beim Rat der Stadt bzw. in den Händen zweier vom Rat bestätigter, 1546 erstmals urkundlich erwähnter Armenprovisoren. Sie verwalteten Häuser, Mobiliar und Vermögen der Armenanstalten. Dazu zählten das vor der Stadt an der alten Handelsstraße Soest-Münster, heute an der Einmündung der Straße „Im Holt“ gelegene Leprosen- oder Siechenhaus, auch Haus der „Gottesarmen“ genannt (an der Straße nach Drensteinfurt erinnert eine Lazaruskapelle daran), später das Gemeines Armenhaus (1876 abgebrochen) und das Vermögen der sogenannten haussitzenden Armen (vgl. Urkunde Nr. 22). Die Willkommschatzung des Münsteraner Fürstbischofs nennt 1498 namentlich elf Personen, die aus Armenmitteln versorgt werden.
Die Armeneinkünfte bestanden aus Stiftungen von Kapitalien und Ländereien, Gärten oder Häusern sowie Schenkungen und testamentarisch verfügten Nachlässen. Geschickte Kapitalverwendungen, insbesondere durch Verkauf von Renten, erbrachten eine ständige Erhöhung des Vermögens, so dass Unterhaltung der Armenhäuser ebenso wie die laufende Unterstützung der Armen rein aus den Zinseinnahmen erfolgen konnte. Im Bedarfsfalle nahmen die Bürger der Stadt bei den Armenprovisoren gerne Darlehen auf.
Als es ab dem 17. Jh. keine Aussätzigen (Leprosen) mehr gab, stand neben dem Armenhaus auch das alte, vor der Stadt gelegene Leprosenhaus zur Aufnahme älterer armer Bürger, der sog. gemeinen Armen, zur Verfügung. Beide Häuser wurden seitdem bis zu ihrer Auflösung im 19. Jahrhundert parallel genutzt, meist von Alten und Alleinstehenden - wenigstens dieses Haus „war also eher ein Altersheim“ (Petzmeyer). Bis zur sozialen Krise des 19. Jahrhunderts, nicht zuletzt, durch den Stadtbrand von 1806 ausgelöst, konnte das Armenhaus wohl einen Großteil, aber zu keiner Zeit alle Armen der Stadt versorgen. Für September 1809 nennt Petzmeyer 25 Fälle von Straßenbettelei (von Menschen im Alter von 11 bis 74 Jahren).
Die Urkunden und Akten des Armenhauses sind für die Geschichte der Stadt und ihrer Bürgerschaft wegen des fehlenden älteren städtischen Schriftguts von besonderem Wert, bieten sie doch die Einblicke in das Handeln des Rats und in die sozialen Verhältnisse der Stadt, in privates bürgerliches Leben und Gemeinschaftsgeschehen zwischen 1550 und 1800.
Literatur:
Heinrich Petzmeyer, Sendenhorst. Geschichte einer Kleinstadt im Münsterland, -Sendenhorst 1993, u.a. S. 139f, 218-221, 235ff.
Julius Schwieters, Sendenhorst, in: A. Ludorff, Die Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Beckum, Münster 1897, S. 67.
Benutzung:
Der Bestand ist frei benutzbar und folgendermaßen zu zitieren: KAW, Stadt Sendenhorst U, Nr. …
Münster, im Juni 1979 / Warendorf, im Januar 2021
Dr. August Schröder / Dr. Knut Langewand
Bestandsgeschichte:
Julius Schwieters stellte 1897 für Sendenhorst fest: „Ältere Akten und Urkunden sind am Ort nicht vorhanden; die im Pfarrarchiv und im städtischen Archiv früher sich findenden älteren Sachen sollen bei den Bränden von 1749 (100 Häuser abgebrannt) und 1806 (Zerstörung fast der ganzen Stadt) vernichtet sein.“
Um 1920 dagegen meldete der Bearbeiter des (bis heute unveröffentlichten) Inventars der nichtstaatlichen Archive Westfalens (INA), dass aus dem alten Sendenhorster Stadtarchiv 142 Urkunden und Akten des 16. bis 19. Jahrhunderts und auch im Pfarrarchiv diverse Quellen vorhanden seien, die den Stadtbränden offenbar nicht zum Opfer gefallen waren.
Nach dem Zweiten Weltkrieg aber suchte Dr. August Schröder bei der Stadtverwaltung Sendenhorst vergeblich nach den 1920 erwähnten Urkunden, Akten und Amtsbüchern. Vorgefunden wurde lediglich ein Stadtbuch (1795-1805; jetzt Stadt Sendenhorst A 148). Seitens der Verwaltung durchgeführte Nachforschungen zum Verbleib des älteren Schriftguts blieben erfolglos.
Eines Tages brachte man dem Betreuer des städtischen Verwaltungsschriftguts, Stadtrentmeister Bernhard Fascies, die in diesem Bestand verzeichneten Urkunden und einige frühneuzeitliche Akten. Ihrem Inhalt zufolge handelt es sich um Schriftgut des einstigen „Armen-Archivs“ der Stadt Sendenhorst (vgl. Stadt Sendenhorst A, 138), das einst einen Teil des alten Stadtarchivs bildete. Die Unterlagen blieben bis 1979 unerschlossen, als sich der zuvor am LWL-Archivamt für Westfalen tätige, pensionierte Landesarchivar Dr. August Schröder (1908-1993) ihrer annahm. Die nun fachmännisch verzeichneten Unterlagen standen so erstmals der Forschung zur Verfügung; Heinrich Petzmeyer konnte bspw. für sein Buch darauf zurückgreifen. Bei einer Durchsicht 1991 fehlte die Urkunde Nr. 95 (1766 April 1), diese ist seither nicht wieder gefunden worden. Sie ist jedoch als Abschrift in Nr. 101 enthalten.
August Schröders Verzeichnung wurde 2020/2021 einer Revision unterzogen, retrokonvertiert und in einigen Fällen korrigiert. Da es sich bei den Unterlagen hauptsächlich um Urkunden handelt, wurde wie bei den anderen im Kreisarchiv befindlichen Stadtarchiven ein eigener Bestand geschaffen. Dieser enthält nun 127 Urkunden aus der Zeit von 1391 bis 1837, wobei die älteste Urkunde nur als Abschrift von 1798 überliefert ist. Der zeitliche Schwerpunkt liegt auf dem 17. (62 Urkunden) und 18. Jahrhundert (48 Urkunden).
Eine weitere Urkunde von 1880 und 14 Akten aus der Zeit von 1559 bis 1861 wurden 2021 korrekterweise zum Bestand Sendenhorst A (dort Nr. 129-143) genommen.
Inhalt:
Die Urkunden des Bestands handeln von der Armenfürsorge im „Städtlein“ Sendenhorst vom 14. bis 19. Jahrhundert. Ein Großteil der Bevölkerung war landlos und stets der Gefahr der Armut ausgesetzt. Daneben bedrohten die in Sendenhorst häufigen Brände auch den bescheidenen Besitz der Stadtbürger. Heinrich Petzmeyer erwähnt, dass von den 1639 „Abgebrannten“ nur 15% in der Stadt verblieben. Die Hausstätten der Verzogenen blieben oft lange wüst. Aufgrund des Fehlens einer überregionalen Armen- oder Krankenfürsorge in fürstbischöflicher Zeit lag diese beim Rat der Stadt bzw. in den Händen zweier vom Rat bestätigter, 1546 erstmals urkundlich erwähnter Armenprovisoren. Sie verwalteten Häuser, Mobiliar und Vermögen der Armenanstalten. Dazu zählten das vor der Stadt an der alten Handelsstraße Soest-Münster, heute an der Einmündung der Straße „Im Holt“ gelegene Leprosen- oder Siechenhaus, auch Haus der „Gottesarmen“ genannt (an der Straße nach Drensteinfurt erinnert eine Lazaruskapelle daran), später das Gemeines Armenhaus (1876 abgebrochen) und das Vermögen der sogenannten haussitzenden Armen (vgl. Urkunde Nr. 22). Die Willkommschatzung des Münsteraner Fürstbischofs nennt 1498 namentlich elf Personen, die aus Armenmitteln versorgt werden.
Die Armeneinkünfte bestanden aus Stiftungen von Kapitalien und Ländereien, Gärten oder Häusern sowie Schenkungen und testamentarisch verfügten Nachlässen. Geschickte Kapitalverwendungen, insbesondere durch Verkauf von Renten, erbrachten eine ständige Erhöhung des Vermögens, so dass Unterhaltung der Armenhäuser ebenso wie die laufende Unterstützung der Armen rein aus den Zinseinnahmen erfolgen konnte. Im Bedarfsfalle nahmen die Bürger der Stadt bei den Armenprovisoren gerne Darlehen auf.
Als es ab dem 17. Jh. keine Aussätzigen (Leprosen) mehr gab, stand neben dem Armenhaus auch das alte, vor der Stadt gelegene Leprosenhaus zur Aufnahme älterer armer Bürger, der sog. gemeinen Armen, zur Verfügung. Beide Häuser wurden seitdem bis zu ihrer Auflösung im 19. Jahrhundert parallel genutzt, meist von Alten und Alleinstehenden - wenigstens dieses Haus „war also eher ein Altersheim“ (Petzmeyer). Bis zur sozialen Krise des 19. Jahrhunderts, nicht zuletzt, durch den Stadtbrand von 1806 ausgelöst, konnte das Armenhaus wohl einen Großteil, aber zu keiner Zeit alle Armen der Stadt versorgen. Für September 1809 nennt Petzmeyer 25 Fälle von Straßenbettelei (von Menschen im Alter von 11 bis 74 Jahren).
Die Urkunden und Akten des Armenhauses sind für die Geschichte der Stadt und ihrer Bürgerschaft wegen des fehlenden älteren städtischen Schriftguts von besonderem Wert, bieten sie doch die Einblicke in das Handeln des Rats und in die sozialen Verhältnisse der Stadt, in privates bürgerliches Leben und Gemeinschaftsgeschehen zwischen 1550 und 1800.
Literatur:
Heinrich Petzmeyer, Sendenhorst. Geschichte einer Kleinstadt im Münsterland, -Sendenhorst 1993, u.a. S. 139f, 218-221, 235ff.
Julius Schwieters, Sendenhorst, in: A. Ludorff, Die Bau- und Kunstdenkmäler des Kreises Beckum, Münster 1897, S. 67.
Benutzung:
Der Bestand ist frei benutzbar und folgendermaßen zu zitieren: KAW, Stadt Sendenhorst U, Nr. …
Münster, im Juni 1979 / Warendorf, im Januar 2021
Dr. August Schröder / Dr. Knut Langewand
Bestand
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
05.11.2025, 13:59 MEZ