Gerhard Ocke (Gerhardus Ocke), Richter und Rentmeister in Horstmar, bezeugt, daß der Johanniter Ernst von Senden (Ernst van Zenden) namens seiner Tochter Grete für seine Schwester Gertrud (Drudeke) Renten aus den am St. Martinstag zahlbaren Zehnten in Höhe von 3 1/2 Mark aus Eynck (Edynck), Ellerdynck, Bouenberch und Rensing (Rensynck) in der Bauerschaft Wehr (Wer) im Kirchspiel Legden (Leggden), und in seinem eigenen Namen in Höhe von 4 Scheffel Gerste aus Johanning (Johannynck) zu Darfeld (Darvelde) gegeben habe. Die Leibrente Gertruds in Höhe von 3 1/2 Mark erlischt mit ihrem Tode, die anderen Zehnten dagegen gehen in diesem Fall auf deren Nichte Grete über. Ernst von Senden verspricht gegenüber Johann von Senden (Johans van Zenden), für Gertrud Währschaft zu leisten. Als Zeugen waren die Kursgenossen Rotger der Grüter (de Gruter) und Gert Hobing (Gert Hobynck) sowie Hermann Strick (Herman Stryck) und Rolf von Senden (Roleff van Zenden) anwesend. Siegelankündigung des Ausstellers und Ernst von Sendens, auch im Namen seiner Tochter (anno domini millesimo quadringentesimo sexagesimo septimo ipso die Augustini episcopi).