A: Kurfürstliche Regierung zu Amberg. S: A (?). E: Kloster Michelfeld. Betreff: Urteil in der Klage des kurfürstlichen Landrichteramts Auerbach gegen das Kloster Michelfeld wegen des Kirchweihschutzes zu Michelfeld. Der Kirchweihschutz wird ohne zeitliche Restriktion dem Landrichteramt zugesprochen, doch wird das Kloster von den Kosten auf die Kirchweihschützer absolviert, sondern diese dem Landrichteramt auferlegt.

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Staatsarchiv Amberg
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