Der Verdener Dekan Godfrid Becker transsumiert zum Teil eine Urkunde des Papstes Calixtus [III.] von 1456 und lädt auf Verlangen des Propstes von St. Johannis Leonhard Lange den Lüneburger opidanus Eggard Kruse vor, dem gleichzeitig die Rückgabe einbehaltener Einkünfte des Leonhard Lange aufgetragen wird. [lat.]

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