Wolfgang Paur zu Talhaim und seine Ehefrau Margaretha behalten dem Illig Pächinger zu Talhaim und dessen Ehefrau Barbara einen Austrag vor auf dem Pächinger Gütl in Talhaim, an welchem sie ihnen die Erbsgerechtigkeit abgekauft haben. Grundherrschaft: die Chorherrn [zu Passau].; S: Wolff Störer, Domkapitel Passauscher Propstrichter im Ried (Gericht Niderweilhart).; SBZ: Peter Schuester zu Fuerholz, Amtmann, Hans Schot zu Ho{e}nhard, Seb. Mair zu Aichperg.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv