8/8 [Nr. 28]: Verhörprotokoll vor Rektor Christoph Friedr. Harpprecht und Universitäts-Sekretär Jak. Sam. Hoser am 14.3.1748
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(Neusch. Nr. 27)
UAT 8/ Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II)
Ältere Universitätsregistratur, Vermischte Sachakten (II) >> 4. Calendersachen (1651-1817) >> Calendersachen
1748
Enthält: Bl. 60-67v: Nr. 28 (Neuscheler): Joh. Georg Ehrenreich Hahn: Nachdem an Weihnachten 1746 drei Bestellungen von Landkalendern beim Admodiator (Joh. Georg) Cotta (III.) in St. erfolglos blieben, habe er, weil sie um diese Zeit stark gefragt waren, etwa 8 Dutzend von Fleischauer in Reutlingen und Mantler in Esslingen bringen lassen und einzeln im Laden - nicht auf Märkten - verkauft. Er kenne das Privileg; doch wenn der Admodiator versage, müsse man anderswo kaufen, wenn man Geld lösen wolle. Der Buchdrucker (Joh. Georg d. J.) Cotta lasse mit denn Kalendern hausieren unter der im Privileg gesetzten Taxe und liefere defekte Kalender, sodass man oft viermal schreiben müsse. Joh. Rüd. Linsenmann d. Ä., Buchbinder: Er wisse nichts von Hahns Kalendern; Cotta sei schuld; ihm habe Cotta die Lieferung von 100 Dutzend Kalendern abgeschlagen; Cotta wollte die Dorfschultheißen zwingen, ihm soviel Kalender als sie Bürger haben abzunehmen, doch die Stuttgarter Bürger verhinderten es. Auswärts habe Cotta wenig Kredit, deshalb bekomme man bei ihm keine fremden Kalender. Wolfg. Sigm. Blifers: Hahn habe ohne Scheu fremde Kalender verkauft. Vom Handwerk gewarnt erwiederte er, beim Admodiator bekomme man keine. Heuer sei der Baurenkalender mit dem Klugen Feldmann vermengt, und doch müsse man ihn voll bezahlen. Maria Magd., die Frau des kranken Joh. Elias Münner (l.: Minner) weiss nichts. Joh. Rüd. Linsenman jung: Ein Dettinger Hausierer verkaufte Cottaische Kalender ohne Porto und zweimal billiger als Cotta selbst. Die Buchbinder seien verdrossen über ihn. Joh. Christian Lehmann, Joh. Friedr. Bayer und Joh. Adam Gottschick wissen nichts. hristian Ernst Rüdiger: Die Buchbinder müssen den Cotta teurer bezahlen als die Hausierer und noch das Porto geben; er gibt auch keinen Kredit; seine Kalender haben Fehler und sind teurer als die ehemaligen. Georg Friedr. Eisenbach und seine verwitwete Mutter Margareta: Hahn sagte vor einem Jahr, er führe fremde Kalender, weil man bei Cotta keine haben könne. Joh. Georg Ehrenreich Hahn: Er nähre sich vom Kalenderverkauf im Haus und auf dem Markt. Den Hinkenden Boten bekommt Cotta um 6 B. das Dutzend, die Buchbinder müssen ihm 18 B. bezahlen und das Porto dazu. Die Nürnberger Kalender kauft Cotta um 30 x. (das Dutzend) und verkauft sie um 1 fl. Cotta sagte, er sie Meister in dieser Sache und nicht die Buchbinder. Das Huasieren ist im ganzen Land verboten; Cotta fragt nicht danach. (Joh. Christoph) Hornberger wurde nicht vernommen, weil er seit langem nicht mehr arbeitet. Martin Fiebig, Universitätspedell, ist krank, wird von Jak. Sam. Hoser vernommen, weiss nichts. Beglaubigt von Jak. Sam. Hoser. A. von J. S. Hoser.
Akte
UAT 8/8 Nr. 26-28: Untersuchung über den Verkauf ungestempelter ausländischer Kalender durch den Buchbinder bei der Universität Johann Georg Ehrenreich Hahn.
Calendersachen
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
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Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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17.12.2025, 09:43 MEZ
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