Hans Müllner aus Hochstadt am Main gibt Revers über eine ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim für sechs Jahre verliehene Mühle mit Schlag- und Sägewerken und Grundstücken bei der Brücke in Hochstadt am Main. Er soll 32 fl. jährlich zinsen und dem Kloster alles Getreide mahlen, alles Öl schlagen und alle Bretter sägen, die es benötigt. Für das Mahlen des Getreides, wird dafür ein Müller mit Knechten gestellt, den Rest soll er selber leisten. Bei größeren Instandsetzungsarbeiten soll das Kloster die Baustoffe und Werkleute stellen, Hans Müllner dabei mit einem Knecht helfen. Kleinere Arbeiten und Arbeiten am Mühlwerk, wie die Wartung der Schaufelräder, soll er selber ausführen. Brenn- und Schaufelholz wird ihm gestellt, wenn er es selber schlägt und führt. Er soll das Recht haben, in den Steinbrüchen des Klosters in Wolfsloch und Buchau Steine zu brechen. Für das "große Zeug" (= Mahlwerk?) soll er bei Wartungsarbeiten Eisen vom Kloster erhalten, die Arbeit soll der Schmied aus Hochstadt vornehmen. Im Winter soll er zudem vom Hofmeister ebendort 15 Schütt Stroh erhalten. Bürgen ("selbstschulden") für Hans Müllner sind Heinz Marr aus Burgstall, Georg Schwartz genannt Schmidt aus Nassanger und Hans Pültz aus Thelitz. Grundstücke und Abgaben werden aufgeführt; Siegelbitte geht an Junker Berthold von Redwitz zu Redwitz. - Siegler: Redwitz, Berthold von
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Hans Müllner aus Hochstadt am Main gibt Revers über eine ihm von Abt Johann V. Fabri zu Langheim für sechs Jahre verliehene Mühle mit Schlag- und Sägewerken und Grundstücken bei der Brücke in Hochstadt am Main. Er soll 32 fl. jährlich zinsen und dem Kloster alles Getreide mahlen, alles Öl schlagen und alle Bretter sägen, die es benötigt. Für das Mahlen des Getreides, wird dafür ein Müller mit Knechten gestellt, den Rest soll er selber leisten. Bei größeren Instandsetzungsarbeiten soll das Kloster die Baustoffe und Werkleute stellen, Hans Müllner dabei mit einem Knecht helfen. Kleinere Arbeiten und Arbeiten am Mühlwerk, wie die Wartung der Schaufelräder, soll er selber ausführen. Brenn- und Schaufelholz wird ihm gestellt, wenn er es selber schlägt und führt. Er soll das Recht haben, in den Steinbrüchen des Klosters in Wolfsloch und Buchau Steine zu brechen. Für das "große Zeug" (= Mahlwerk?) soll er bei Wartungsarbeiten Eisen vom Kloster erhalten, die Arbeit soll der Schmied aus Hochstadt vornehmen. Im Winter soll er zudem vom Hofmeister ebendort 15 Schütt Stroh erhalten. Bürgen ("selbstschulden") für Hans Müllner sind Heinz Marr aus Burgstall, Georg Schwartz genannt Schmidt aus Nassanger und Hans Pültz aus Thelitz. Grundstücke und Abgaben werden aufgeführt; Siegelbitte geht an Junker Berthold von Redwitz zu Redwitz. - Siegler: Redwitz, Berthold von
Kloster Langheim, Urkunden 1413
Urkunden des Klosters Langheim (A 135/I) Lade 194 Nr. 269
Kloster Langheim Urkunden 1535 VIIII 3 (a)
Kloster Langheim, Urkunden
Kloster Langheim, Urkunden >> Aktenplan Kloster Langheim >> Urkunden
03.09.1535
Kloster Langheim, Urkunden
Pergament
Urkunden
ger
Langheim (= Klosterlangheim, Lk Lichtenfels), Kloster
Hochstadt a. Main (Lk Lichtenfels)
Hochstadt a. Main (Lk Lichtenfels), Mühle
Hochstadt a. Main (Lk Lichtenfels), Brücke
Langheim (= Klosterlangheim, Lk Lichtenfels), Kloster, Abt Johann V. Fabri genannt Strauß
Hochstadt a. Main (Lk Lichtenfels), Müllner Hans
Müllner, Hans, Hochstadt a. Main (Lk Lichtenfels)
Wolfsloch (Lk Lichtenfels), Steinbruch
Buchau (Lk Kulmbach), Steinbruch
Hochstadt a. Main (Lk Lichtenfels), Schmiede
Thelitz (Gde. Obersdorf, Lk Lichtenfels), Pültz Hans
Pültz, Hans, Thelitz (Gde. Obersdorf, Lk Lichtenfels)
Burgstall (Lk Lichtenfels), Marr Heinz
Marr, Heinz, Burgstall (Lk Lichtenfels)
Nassanger (Gde. Trieb, Lk Lichtenfels), Schwartz Georg gen. Schmidt
Schwartz, Georg gen. Schmidt, Nassanger (Gde. Trieb, Lk Lichtenfels)
Redwitz, Berthold von
Redwitz (Lk Lichtenfels), Redwitz (adel. Fam.)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
15.04.2025, 15:34 MESZ
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