Abt Johannes von St. Emmeram bekundet, dass Engel, Witwe des Konrad Rab von Reichenstetten (Reyhenstetten), und Hans, ihr Sohn, auf dem Weingarten des Klosters in Lohstadt (zu der Lostat) am Hohenperg auf der Reyhen Leibgeding innehaben nach laut des von Abt Wolfhard von St. Emmeram ausgestellten leibgedingbriefs. Nun bewilligt er - wie in diesem Leibgedingsbrief bei Zahlung von 60 Pfennigen vorgesehen - dem Hans Rab dessen Bitte, das Leibgeding von seiner Mutter auf seinen Sohn Hans [d.J.] zu übertragen. Die beiden Leibgedingsinhaber sollen einen jährlichen Zins an die Oblei des Klosters entrichten. S: Abtei von St. Emmeram

Show full title
Bayerisches Hauptstaatsarchiv
Loading...