Lehenbrief des Markgrafen zu Brandenburg-Ansbach etc. für Georg Philipp v. Heßberg bischöflich bambergischer Rat und Pfleger zu Vilseck für sich und für seines verstorbenen Bruders Wolfgang Sigmund hinterlassenen Sohn Friedrich Sigmund über den halben Vorhof am Schloß zu Brunn etc. (Im Wortlaut wie die Urkunde vom 11. Januar 1545 mit geringen Änderungen in der Schreibweise der Besitzernamen. Der Schluß lautet: Alles inmaßen er Georg Philipp v. Heßberg neben seinem Bruder Georg Ludwig, seinältester Bruder Hektor v. Heßberg, der, ob es wohl auf Absterben jetztgedachten ihres Vaters seeligen auf diese Lehen nicht erteilt, jedoch weil er sich nichts destoweniger künftiger Zeit auf ergebende Fäll der Succession bei diesen Lehen anmaßen möcht, er sich aber hievor wider weiland Herrn Markgrafen Georg Friedrich christlobseeligen Gedächtnis trotzig und widerwärtig erzeiget und sowohl damals hernach unter solcher Belehnung nit gemeinet noch begriffen, sondern von diesen Lehen allerdings ausgeschlossen worde und leihen Wir ehegedachtem Georg Philipp für sich und im Namen obstehender solches alles hiermit und in Kraft dies Briefs daß dies ihnen von Billigkeit und rechtswegen man verleihen sollen und mögen, also daß die Georg Philipp und Sigmund Friedrich v. Heßberg und alle ihre Erben etc etc.