Bürgermeister und Rat der Stadt Nürnberg fordern Jörg von Giech, Domherrn zu Würzburg und Landrichter des Herzogtums Franken, die Ritter und Urteilsprecher des Landgerichts auf, die Inwohner des Weilers Weykerstorff nicht mehr, wie vor dem auf die Klage Jörg Heydens zu Velfeld geschehen, vor genanntes Landgericht zu laden, sondern den Kläger an dessen ordentlichen Richter zu verweisen.

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Staatsarchiv Nürnberg
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