"Form für einen Erblehenbrief um einen Hof und ein Gut, so auch auf ein Soldgütlein gerichtet werden kann. Anzuwenden auf diejenigen, so in der Herren Erbtruchseß, Zeil, Wolfegg und Waldseeischen Herrschaft sitzen und auf ein Leib verliehen erhalten. Auch Anfang oder Eingang und Beschluß des Reverses"

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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