Der öffentliche Notar Ulrich Rüd bekennt, dass vor ihm, dem Ulmer Stadtschreiber Johann Neithardt und den hinzugebetenen Zeugen der Priester Jodok ("Jos") Fuchs aus Ulm erschienen ist und erklärt hat, dass ihm Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm die Frühmesse in der Kirche zu Aufhausen ("Vffhusen") [Stadt Geislingen a. d. Steige/Lkr. Göppingen], einer Filiale der Pfarrkirche in Deggingen ("Deckingen") [Lkr. Göppingen], verliehen haben. Er gelobt daher vor dem Notar und den Zeugen, persönlich auf dieser Pfründe zu residieren, sie nach den in der Stiftungsurkunde enthaltenen Vorschriften und den örtlichen Gewohnheiten zu versehen und sie ohne Zustimmung von Bürgermeister und Rat der Stadt Ulm weder zu veräußern noch zu vertauschen oder zu verlassen. Bei Verstößen gegen diese Bestimmungen verliert er seine Pfründe. Auf seine Bitte stellt der Notar darüber ein Notariatsinstrument aus.