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Äbtissin Hadwig von Essen: Elisabeth, die Küsterin des Stiftes, hat vielfach Klage darüber geführt, dass ein gew-isser Hermann ihr die Rente von einer Hufe an einem Ort namens Balco nicht gezahlt habe, die früher den Küster-innen des Stiftes gezahlt wurde. Als darauf die Äbtiss-in den Fall untersuchte, behauptete Hermann, die Rente gehöre ihm und dies könne er urkundlich belegen. Die von ihm vorgelegte Urkunde wurde jedoch als gefälscht erkannt und kassiert. Um weiteren Streitigkeiten vorzubeugen, wurde folgender Vergleich erzielt: Hermann und seiner Nachfolger (successores) sollen, unbeschadet der stiftischen Rechte, alljährlich zu Martini 3 Schillinge an die Küsterei zahlen und dürfen die Hufe behalten. - Es siegelt die Ausstellerin. - Zeugen: Sophia, Kapellanin, Elisabeth, Küsterin, Math-ilde, Kellnerin, Hermann, Dekan, Eremfrid, Drost, Konr-ad, Marschall.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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