Äbtissin Hadwig von Essen: Elisabeth, die Küsterin des Stiftes, hat
vielfach Klage darüber geführt, dass ein gew-isser Hermann ihr die Rente von
einer Hufe an einem Ort namens Balco nicht gezahlt habe, die früher den
Küster-innen des Stiftes gezahlt wurde. Als darauf die Äbtiss-in den Fall
untersuchte, behauptete Hermann, die Rente gehöre ihm und dies könne er
urkundlich belegen. Die von ihm vorgelegte Urkunde wurde jedoch als
gefälscht erkannt und kassiert. Um weiteren Streitigkeiten vorzubeugen,
wurde folgender Vergleich erzielt: Hermann und seiner Nachfolger
(successores) sollen, unbeschadet der stiftischen Rechte, alljährlich zu
Martini 3 Schillinge an die Küsterei zahlen und dürfen die Hufe behalten. -
Es siegelt die Ausstellerin. - Zeugen: Sophia, Kapellanin, Elisabeth,
Küsterin, Math-ilde, Kellnerin, Hermann, Dekan, Eremfrid, Drost, Konr-ad,
Marschall.