Kaiser Leopold II. (voller Titel) belehnt nach dem Tod seines Bruders Kaiser Joseph II. und der Einberufung aller vorländischen Vasallen am 4. Juni 1790 als regierender Landesfürst der ihm an- und zugefallenen vorderösterreichischen Länder und Leute mit allen darin eingeschlossenen Markgraf-, Landgraf-, Graf-, Herr- und Lehenschaften Anton (Damian Friderich Anton Hugo) Schenk Freiherr von Stauffenberg auf dessen Bitte für sich selbst und für seine ehelich geborenen männlichen Nachkommen mit dem Jagdrecht auf dem Dürrenberg (Dirrenberg) und den daran stossenden Löchern [zu Jettingen] bis zur Rücklenmühle (Mühl Rickel genannt) an der Zusam [zu Gabelbach], das zu dem früher von den Freiherren von Stain innegehabten Rittergut Jettingen gehört, von dem verstorbenen Lothar (Lothari Philipp Ludwig) Schenk Freiherr von Stauffenberg mit lehenherrlichem Konsens aufgrund kaiserlicher Resolution vom 1. Mai 1762 käuflich erworben wurde und der Markgrafschaft Burgau lehenbar ist. Der Belehnte und seine Erben können künftig das Lehen vom Aussteller und seinen Erben nach dem Lehens- und Landesrecht innehaben und nutznießen und sollen dafür jederzeit getreu, gehorsam, dienstbereit und gewärtig sein, vom Aussteller Schaden mit äußerster Kraft abwenden, dagegen dessen Ehre, Nutzen und Frommen befördern und auch ansonsten alles das tun und leisten, was ein getreuer Vasall seiner Lehensherrschaft nach dem gemeinen und österreichischen Lehenrecht gegenüber zu tun schuldig ist. Als Bevollmächtigter von Anton Schenk Freiherr von Stauffenberg hat der vorderösterreichische Regiments- und Kammeradvokat Johann Baptist Traschak mit einem Eid auf Gott die Lehenspflicht geleistet, der nach einem von der königlich-böhmischen und österreichischen Hofkanzlei erlassenen Dispensationsdekret vom 4. August 1791 nur für diese und nicht für zukünftige Belehnungen gilt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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