Kritische Landtagsdebatte über das Stuttgarter Rembrandtbild
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Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 D621002/503
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, R 5/002 Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970
Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg des SDR 1958-1970 >> 1962 >> März
17. März 1962
(O-Ton) Fritz Helmstädter, MdL, SPD, Stuttgart: Die Geschichte des Ankaufs des umstrittenen Rembrandtbildes / Nach Pressemeldungen soll bereits 1936 die Unechtheit des Gemäldes behauptet worden sein / (2'26)
(O-Ton) Gerhard Storz, Dr., Kultusminister von Baden-Württemberg: Vor Vertragsabschluss gab es keine Warnungen vor dem Bild / Es lagen Gutachten von sieben ausgewiesenen Experten vor / Der Kaufvertrag bietet binnen Jahresfrist eine Rücktrittsmöglichkeit im Falle ernsthafter Zweifel an der Echtheit des Bildes / (3'04)
(O-Ton) Karl Brachat, MdL, CDU, Villingen, Vorsitzender des kulturpolitischen Ausschusses: Die Staatsgalerie hat es versäumt, die Verantwortlichen vor Abschluss des Kaufvertrages über ein negatives Gutachten aufzuklären / (3'07)
(O-Ton) Hermann Veit, Dr., SPD, Wirtschaftsminister von Baden-Württemberg: Viele Abgeordnete haben sich durch die Erklärungen des Kultusministers beruhigen lassen / Die Frage der Echtheit stand danach nicht mehr im Vordergrund / Die noch ausstehenden Untersuchungen des Bildes sind rein naturwissenschaftlicher Art / Sie können das Alter des Bildes feststellen, es aber nicht als eigenhändig von Rembrandt gemalt nachweisen / Es ist bekannt geworden, dass neben dem Kaufpreis auch noch fünf andere Gemälde hingegeben werden / (5'13)
(O-Ton) Otto Gönnenwein, Prof. Dr., MdL, FDP/DVP, Heidelberg: Der Landtag hat dem Erwerb des Bildes gutgläubig zugestimmt / Die Haushaltslage erlaubte die Investition zur staatlichen Kunstpflege / Seit das Bild als Fälschung verdächtigt wird, zieht es größere Besucherscharen an / (3'11)
(O-Ton) Robert Herzog, MdL, Gesamtdeutsche Partei, Reutlingen: Abgeordnete haben nicht über die Echtheit eines Bildes zu entscheiden / Wohl aber über den zu entrichtenden Kaufpreis und die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorschriften / Die Investition in die Anschaffung wertvoller Kunstwerke erscheint von Zeit zu Zeit angebracht / (2'11)
(O-Ton) Gerhard Storz, Dr., Kultusminister von Baden-Württemberg: Vor Vertragsabschluss gab es keine Warnungen vor dem Bild / Es lagen Gutachten von sieben ausgewiesenen Experten vor / Der Kaufvertrag bietet binnen Jahresfrist eine Rücktrittsmöglichkeit im Falle ernsthafter Zweifel an der Echtheit des Bildes / (3'04)
(O-Ton) Karl Brachat, MdL, CDU, Villingen, Vorsitzender des kulturpolitischen Ausschusses: Die Staatsgalerie hat es versäumt, die Verantwortlichen vor Abschluss des Kaufvertrages über ein negatives Gutachten aufzuklären / (3'07)
(O-Ton) Hermann Veit, Dr., SPD, Wirtschaftsminister von Baden-Württemberg: Viele Abgeordnete haben sich durch die Erklärungen des Kultusministers beruhigen lassen / Die Frage der Echtheit stand danach nicht mehr im Vordergrund / Die noch ausstehenden Untersuchungen des Bildes sind rein naturwissenschaftlicher Art / Sie können das Alter des Bildes feststellen, es aber nicht als eigenhändig von Rembrandt gemalt nachweisen / Es ist bekannt geworden, dass neben dem Kaufpreis auch noch fünf andere Gemälde hingegeben werden / (5'13)
(O-Ton) Otto Gönnenwein, Prof. Dr., MdL, FDP/DVP, Heidelberg: Der Landtag hat dem Erwerb des Bildes gutgläubig zugestimmt / Die Haushaltslage erlaubte die Investition zur staatlichen Kunstpflege / Seit das Bild als Fälschung verdächtigt wird, zieht es größere Besucherscharen an / (3'11)
(O-Ton) Robert Herzog, MdL, Gesamtdeutsche Partei, Reutlingen: Abgeordnete haben nicht über die Echtheit eines Bildes zu entscheiden / Wohl aber über den zu entrichtenden Kaufpreis und die Einhaltung haushaltsrechtlicher Vorschriften / Die Investition in die Anschaffung wertvoller Kunstwerke erscheint von Zeit zu Zeit angebracht / (2'11)
0:21:47; 0'21
Audio-Visuelle Medien
Herkunft: Politischer Wochenbericht aus Baden-Württemberg
Baden-Württemberg; Landtag
Stuttgart S; Staatsgalerie, Rembrandt-Bildnis
Fälschung
Maler: Rembrandt
Malerei: Selbstbildnis
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person oder Organisation über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
21.11.2025, 15:28 MEZ