Veit Schenk, B. zu Mengen, schwört Urfehde, nachdem er wegen freventlicher Handlungen in das Gefängnis des Reichserbtruchsessen Wilhelm [voller Titel] gekommen war, auf vielfältige Bitten von Herren und Freunden jedoch wieder freigelassen worden ist. Zukünftige Forderungen von seiner Seite an die Truchsessen sollen vor einem Gerichtsgremium entsprechend der truchsessischen Privilegien entschieden werden, während Streitigkeiten zwischen dem A. und Dienern, Vögten, Amtleuten, Untertanen und Verwandten der Truchsessen vor Stab und Gericht der Truchsessen auszutragen sind; fremde Gerichte darf der A. nicht anrufen. Als Bürgen stellt er zu gen. Bedingungen seinen Schwager Hans Wagner, B. zu Mengen, Othmar Vischer von Bingen (Büngen) und dessen Söhne Clas und Hans Vischer von Bingen sowie ihre Erben.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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