Veit Schenk, B. zu Mengen, schwört Urfehde, nachdem er wegen freventlicher Handlungen in das Gefängnis des Reichserbtruchsessen Wilhelm [voller Titel] gekommen war, auf vielfältige Bitten von Herren und Freunden jedoch wieder freigelassen worden ist. Zukünftige Forderungen von seiner Seite an die Truchsessen sollen vor einem Gerichtsgremium entsprechend der truchsessischen Privilegien entschieden werden, während Streitigkeiten zwischen dem A. und Dienern, Vögten, Amtleuten, Untertanen und Verwandten der Truchsessen vor Stab und Gericht der Truchsessen auszutragen sind; fremde Gerichte darf der A. nicht anrufen. Als Bürgen stellt er zu gen. Bedingungen seinen Schwager Hans Wagner, B. zu Mengen, Othmar Vischer von Bingen (Büngen) und dessen Söhne Clas und Hans Vischer von Bingen sowie ihre Erben.
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Veit Schenk, B. zu Mengen, schwört Urfehde, nachdem er wegen freventlicher Handlungen in das Gefängnis des Reichserbtruchsessen Wilhelm [voller Titel] gekommen war, auf vielfältige Bitten von Herren und Freunden jedoch wieder freigelassen worden ist. Zukünftige Forderungen von seiner Seite an die Truchsessen sollen vor einem Gerichtsgremium entsprechend der truchsessischen Privilegien entschieden werden, während Streitigkeiten zwischen dem A. und Dienern, Vögten, Amtleuten, Untertanen und Verwandten der Truchsessen vor Stab und Gericht der Truchsessen auszutragen sind; fremde Gerichte darf der A. nicht anrufen. Als Bürgen stellt er zu gen. Bedingungen seinen Schwager Hans Wagner, B. zu Mengen, Othmar Vischer von Bingen (Büngen) und dessen Söhne Clas und Hans Vischer von Bingen sowie ihre Erben.
Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Nr. 346
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Staatsarchiv Sigmaringen, Dep. 30/1 T 1 Friedberg-Scheer: Urkunden
Friedberg-Scheer: Urkunden >> Urkunden Grafschaft Friedberg-Scheer >> 16. Jahrhundert >> 1531 - 1539
1534 September 9 (Mittwoch nach Geburt unserer frauen)
Urkunden
Siegler: Siegelankündigung: auf Bitten des A. und seiner Bürgen der edle, feste Junker Heinrich von Stotzingen, Einwohner zu Mengen.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg.; wie an Dep. 30/1 T 1 Nr. 345, Sg. 1; leicht besch.
Überlieferungsart: Ausfertigung
Siegelbeschreibung: 1 Sg.; wie an Dep. 30/1 T 1 Nr. 345, Sg. 1; leicht besch.
Angaben zum entzogenen Vermögen
Weitere Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgt“ meint eine Person oder Organisation, die im Nationalsozialismus verfolgt wurde. Sie konnte im Rahmen der Wiedergutmachung Entschädigung oder Rückerstattung beantragen. Wenn der Antrag nicht von dem oder der Verfolgten selbst, sondern von einer anderen Person (zum Beispiel dem Sohn oder der Tochter) oder einer Organisation gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ bezeichnet und ihre Beziehung zu dem oder der Verfolgten soweit bekannt vermerkt. In den Quellen wird für die Verfolgten auch der Begriff „Geschädigte“ und für die Antragstellenden der Begriff „Anspruchsberechtigte“ verwendet.
Suche im Archivportal-D
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Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.
Es gelten die Nutzungsbedingungen des Landesarchivs Baden-Württemberg.
03.04.2025, 13:45 MESZ
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