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Niederrheinische Reichsritterschaft gegen Kurpfalz wegen der Herrschaft Ebernburg
Enthaeltvermerke: darin: Deduktion 1397 "Kurze Beleuchtung des sogenannten Ungrundes der documentirten Gegen-Anzeig der Nieder-Rheinischen Reichs-Ritterschaft in Betreff der unterm Vorwand eines allerdings mangelhaften, auch ohnehin der Reichs-Ritterschaft und der Freyherrlichen von Sickingischen Herren Agnaten, als Tertiis in keine Wege nachtheilig seyn könnenden Vergleichs mit offenbarer Reichs-Satzungs-widriger Gewalt entzogener Herrschaft Ebernburg mit wiederholter ganz klarer Anweisung daß diese bey Höchstpreißlichen Kaiserlichen Reichs-Hofrath cum plenissima causae cognitione schon längst entschiedene Particular-Rechtfertigung kein Gravamen commune S.R.I. Statuum ausmache. Mit weitern Beylagen a Lit. L. ad M."; Deduktion 1401 "Pro Memoria sammt darinn ganz klar entdecktem Ungrund des so betitelten vertheidigten Grundes des an die allgemeine Reichs-Versammlung genommenen Recursus wider die fortgesetzte Reichshofräthliche Erkänntnisse und ein zu deren Rechtfertigung unter der Hand verbreitetes Pro Memoria, vom 20. Jänner laufenden Jahrs in Sachen der Reichs-Ritterschaft an niedern Rheinstrom, und deren Freyherren von Sickingen entgegen Seine Churfürstliche Durchleucht zu Pfalz, und Dero Sponheimische Fürstliche Herren Agnaten Pfalz-Zweybrücken, Baaden-Baaden, und Baaden-Durlach, die Herrschaft Ebernburg an der Nohe betreffend. Mit Anlagen a Lit. F.bis K. beydes inclusive."