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Bekanntmachung des VII. Armeekorps in Münster: Im deutsch-holländischen Grenzgebiet dürfen Briefe nur offen ausgeliefert werden, ausgenommen sind nur Briefe von und an Militär-, Reichs-, Staats- und Kommunalbehörden sowie Briefe an Angehörige der Armee und Marine, die im Felde stehen. Münster, 20. November 1914

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Ostwestfalen-Lippe
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