Das Kloster Ettenheimmünster verleiht dem Hans Gottwald und seiner Ehefrau Agnes Räppin zu Müchweier den Fronhof daselbst mit dem Halbteil der zugehörigen Liegenschaften, den zuvor der verstorbene Hans Roman innehatte, unter gleichbleibenden Bedingungen (siehe GLA 27 a/301) zu Erblehen. Beim Empfang des Lehens ist dem Kloster künftig 1 Goldgulden zu zahlen. Als Sicherheit verpfändet der Beständer die Hälfte eines Ackers auf dem Heutzruckhen (Anlieger: Hans Schuttenberger, Andreas Sillmann, Andre Sillmanns Erben, Hans Sifers Witwe