Herzog Wolfgang von Bayern, Vormund seines Neffen, Herzog Wilhelms von Bayern, nimmt namens seines Pflegesohns Abt und Konvent von St. Emmeram sowie ihre Hofmark, Propst- und Vogtgericht in [Nieder]Lauterbach und Vogtareuth aus besonderer Zuneigung, die Herzog Albrecht [IV.] ihnen gegenüber hegte, in seinen besonderen Schutz und Schirm und erneuert und bestätigt ihnen alle ihre Privilegien von Römischen Kaisern und Königen sowie bayerischen Fürsten und Herren. S: Vormundschaftssiegel Herzog Wolfgangs von Bayern

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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