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Landesvereinigung der Stände, nämlich des Domkapitels, der Ritterschaft und der Städte Münster, Coesfeld, Borken, Warendorf, Bocholt, Beckum, Ahlen, Dümen, Haltern, Rheine, Vechta, Werne, Vreden, Haselünne, Meppen und Telgte, um sowohl die Rechte des Landes zu erhalten, als ihre Privelegien gegen die Angriffe des einen wie des anderen und gegen etwaige Beeinträchtigungen eines künftigen Landesherrn sich gegenseitig zu sichern; unter anderem sollte dem künftigen Fürsten ein beständiger Rat aus zwei Mitgliedern des Domkapitels, den Herrn von Steinfurt und Gemen, sechs aus der Ritterschaft und zwei Ratsherren von Münster zur Seite gesetzt werden (Am Tage Vincentii). Abschrift

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Stadtarchiv Münster
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