Vogt und Gericht zu Oppenau (Noppennowe) entscheiden in der Klagesache des Klosters Allerheiligen, als Pfleger der Kapelle, gegen Meister Hannsen Hartwig, den Steinmetzen, der die Ausführung von Arbeiten an der genannten Kapelle aufgrund dreier Kontrakte um 1000, 70, und 38 Gulden übernommen hatte, die Arbeiten nicht rechtzeitig fertig stellte und über die verdingten Summen hinaus dem Kloster Geld schuldig geworden war, dass Hans Hartwig schwören soll, die Arbeiten auf Grund der Verdinge fertig zu stellen, wofür das Kloster ihm zu essen geben wird.