1514 Aug. 4: Protokoll des Kaiserlichen Notars Eberhardus Eberhardi von Weil der Stadt über die Verlesung des Testaments Georg Hartsessers durch ihn selbst vor benannten Zeugen in der Sakristei ecclesie collegiate S. Crucis in Stuttgart und die Beauftragung der Exekutoren mit der Verwendung aller habe "in usus pios et elemosynas pauperum christi secundum ordinacionem", auch wenn die eigenhändige Verfügung "Kunth und offenbar sy allen menschen" verloren gehen sollte. Er behält sich Änderungen vor.