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Zwischen [Johann I. von Henneberg], Abt von Fulda, und dem
Konvent einerseits und den Brüdern Hermann und Georg (Juergen) [von]
Riedesel andererse...
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Urk. 75 Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a]
Fulda: Reichsabtei, Stift [ehemals: Urkunden R I a] >> Reichsabtei, Stift >> 1471-1480
1473 Mai 18
Ausfertigung, Papier, Chirograph
Urkunde
Identifikation (Urkunde): Originaldatierung: Datum uff Dinstag nach dem Sontag Cantate anno etcetera septuagesimotercio
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Zwischen [Johann I. von Henneberg], Abt von Fulda, und dem Konvent einerseits und den Brüdern Hermann und Georg (Juergen) [von] Riedesel andererseits wird eine Übereinkunft getroffen. Der Abt zahlt den Brüdern 1100 Gulden, 200 Viertel Roggen und 300 Viertel Hafer. Dafür verzichten die Riedesel mit Zustimmung der Landgrafen von Hessen auf die Hälfte der jährlichen, an Johannes Baptist [Juni 24] und Johannes Evangelist [Dezember 27] vom Kloster fälligen Zinsen. Die Riedesel behalten sich die jederzeitige Ablösung der anderen Hälfte zu Martini [November 11] mit vierwöchiger Ankündigung vor. Die Riedesel sollen dem Abt bis Pfingsten [1473 Juni 6] eine besiegelte Einverständniserklärung (nottel) in doppelter Ausfertigung ausstellen. Dann soll der Abt 900 Gulden zahlen und 300 Viertel Getreide in Fulda und 200 Viertel in Geisa übergeben. Die übrigen 100 [recte 200] Gulden soll der Abt durch Gottschalk Rattenbauer (Rattenbur) geben. Dann sollen sie die darüber ausgestellten Urkunden zurückerhalten und in Zukunft zu den zwei Terminen nur jeweils 55 Gulden erhalten. Bei Bedarf seitens der Riedesel kann der Abt nach vierwöchiger vorheriger Ankündigung zu Michaelis [September 29] die andere Hälfte der Verschreibung durch weitere 1100 Gulden und 500 Viertel Getreide zu denselben Bedingungen ablösen. Die Riedesel gestatten dem Abt zum kommenden Tag Kathedra Petri [1474 Februar 22] die Ablösung des dritten Teils von Rockenstuhl und versprechen, die Zustimmung der Landgrafen von Hessen zu erreichen. Der Abt soll dann den von Wildungen 1000 [?] Gulden und den Riedesel 500 Gulden zahlen. Ankündigung des Chirographs (Diß sein zwen außgesnyten zcedell gegebenn ...). (siehe Abbildungen: Vorderseite, Rückseite)
Vermerke (Urkunde): Weitere Überlieferung: StaM, Kopiare Fulda: K 436, S. 143-144
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.