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Katasterbücher im Regierungsbezirk Münster (Bestand)
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Landesarchiv NRW Abteilung Westfalen (Archivtektonik) >> 3. Behörden und Einrichtungen des Staates und der Selbstverwaltung nach 1816 >> 3.1. Innere Verwaltung (K) >> 3.1.4. Katasterämter >> 3.1.4.2. Katasterbücher
1800-2000
Generalia (91); Katasterbücher der ehemaligen bzw. heutigen Katasterämter und Nebenstellen (9277): Ahaus, Ahlen, Beckum, Bocholt, Borken, Bottrop, Buer, Burgsteinfurt, Castrop-Rauxel, Coesfeld, Dorsten, Dülmen, Gelsenkirchen, Gladbeck, Hamm, Ibbenbüren, Lüdinghausen, Münster, Oelde, Recklinghausen, Rheine, Steinfurt, Tecklenburg, Vreden, Warendorf.
Form und Inhalt: Vorbemerkung
Die Katasterbücher aus dem Regierungsbezirk Münster, die seit den 40er Jahren dieses Jahrhunderts zunehmend an das Staatsarchiv von den einzelnen Katasterämtern abgegeben wurden, sind als Sammelbestand zusammengefaßt worden.
Ordnungsschema bilden nicht die häufig wechselnden Katasterämter, sondern die Gemarkungs- oder Ordnungsnummern der Katastergemeinden, die von etwa 1835 bis 1975 fast unverändert blieben. Nach diesem Zeitraum wurde das Gros der Ordnungsnummern nur mit der Kennnummer des Regierungsbezirkes 5000 versehen, Unternummern beseitigt und Neuzugänge von anderen Bezirken eingefügt. Im Wesentlichen ist hier das von 1835 bis 1975 gültige Ordnungsschema beibehalten worden, nur im Register wurde auf die neuen Nummern verwiesen.
Innerhalb der Gemarkungsnummern sind die Bände nach dem von W. Leesch 1964 aufgestellten Schema systematisch geordnet, nur wurde aus Gründen der Verständlichkeit auf die bisherigen Abkürzungen verzichtet. Die Jahreszahlen hinter den Bänden sind den Ansätzen Leesch's entnommen, können im Band aber etwas abweichen.
Es ist zu zitieren: Katasterbücher Münster Nr.
Münster 1980
Werden Katasterkarten oder Katasterbücher eines Ortes gesucht, ist wie folgt zu verfahren:
Zunächst wird im alphabetischen Register die Gemarkungsnummer des Ortes oder Ortsteiles gesucht. Bis 1975 waren es dreistellige Zahlen von 1 ff in jedem Regierungsbezirk, seither sind es vierstellige Zahlen, und zwar 1001 ff im Regierungsbezirk Arnsberg und 5001 ff im Regierungsbezirk Münster.
Das Register setzt sich zusammen aus einem Verzeichnis der alten Ordnungsnummern mit Verweis auf die neue Nummerierung, einem alphabetischen Verzeichnis der Orte mit Angabe nur der alten Nummern, ferner einer Ablichtung des amtlichen Verzeichnisses der Gemarkungen mit einem alphabetischen Ortsverzeichnis ( bei Angabe der neuen und alten Gemarkungsnummern ) und einem Verzeichnis der Orte in den Katasteramtsbezirken.
Das Findbuch ist geordnet nach den alten Gemarkungsnummern. Hat man nun die neue Gemarkungsnummer, findet man im Register auch die alte Nummer angegeben und kann nun den Ort unter dieser Nummer finden, falls schon Katasterunterlagen abgegeben worden sind.
Das einzelne Archivale hat dann eine eigene Bestellnummer, z.B. Kartensammlung K Nr. ..... (für alle Katasterkarten aus beiden Regierungsbezirken ).
Katasterbücher Arnsberg Nr. .........
Katasterbücher Münster Nr. .........
Katasterbücher
Allgemeines
Übersicht über die Formen der nach Gemarkungen angelegten Katasterbücher
I. Mutterrollen und sonstige Eigentümerverzeichnisse ( M )
Angelegt nach Grundeigentümern geben sie Auskunft über alle einem Eigentümer gehörigen Grundstücke in der betreffenden Gemarkung. Geschichtlich wertvoll sind in erster Linie die Güterverzeichnisse ( Ma und Mb ), die jedoch nur den Besitzstand zur Zeit ihrer Aufstellung ( um 1825/1830 bzw. 1861/1865 ) aufweisen, während die Mutterrollen ( Mc bzw. Md ) als Abschriften von Ma bzw. Mb der Fortschreibung ( Eintragung der Veränderungen an Eigentum, Form und Wert der Grundstücke ) dienen. Die Summarischen Mutterrollen ( Ms und Mt ) sind nur im Falle des Fehlens von Ma und Mc bzw. Mb und Md heranzuziehen. Die übrigen Typen von M dienen als Hilfsmittel zum leichteren Auffinden der Eintragungen und sind deshalb zum großen Teil ebenfalls aufbewahrenswert.
Ma = "Güterverzeichnisse", angelegt bei Aufstellung des Katasters um 1825/1830; die einzelnen Eigentümerblätter, auf denen der
Eigentümer die Richtigkeit der Angaben über sein Grundstück zu bescheinigen hatte, sind nachträglich zu Bänden
zusammengeheftet in der Folge der Artikelnummern, das heißt der Nummer, die jeder Eigentümer für seine Besitzungen führt; die
Artikelnumerierung folgt folgt dem Namensalphabet der ursprünglichen Eigentümer. Die Güterverzeichnisse wurden nicht
fortgeschrieben.
Mav = "Vergleichende Verzeichnisse", bei Neuvermessungen, insbesondere in den Kreisen Siegen und Wittgenstein, nach dem Muster von
MA angelegte neue Güterverzeichnisse, die neben den bisherigen den neugefundenen Flächeninhalt und Wert jeder Parzelle
angeben.
Mb = "Güterauszüge", angelegt bei Neueinschätzung der Liegenschaften 1861/1865 nach Muster von Ma, aber mit neuer
Artikelnumerierung nach dem Namensalphabet der damaligen Eigentümer. Sie wurden nicht fortgeschrieben.
Mbv = "Güterauszüge", bei Neuvermessungen nach Vorbild von Mav angelegt nach 1861/1865.
Mc = "Spezial=Mutterrolle" ( Grundsteuerrolle ) , Abschrift der Güterverzeichnisse Ma in der Folge der Artikelnummern in Buchform, für
Zwecke der Fortschreibung und daher mit zusätzlichen Spalten für Fortschreibungseintragungen. Mc 1 ( entspricht Fb 1 ) , Mc 2 (
entspricht Fc 2 ) und Mc 3 : Unterscheidung von zeitlich aufeinanderfolgenden, etwaigen Neuaufstellungen der Spezial-Mutterrolle.
Mcg = "Grundlastenbuch", im Kreise Wittgenstein nach 1840 ( auf Grund des Gesetzes betr. Ablösung der Reallasten in den Grafschaften
Wittgenstein vom 22.12.1839 ) hergestellte Abschriften aus Mc, mit zusätzlichen Angaben über die Beiträge der einzelnen Parzellen
zur Wittgensteiner Tilgungskasse.
Md = "Mutterrolle", Abschrift der Güterauszüge Mb , angelegt im Zuge der Neueinschätzung 1861/1865 nach dem Vorbild von Mc , mit
Spalten für Fortschreibungseintragungen.
Md 1, Md 2 : Unterscheidung von zeitlich aufeinanderfolgenden, etwaigen Neuaufstellungen der Mutterrolle.
Md beigeheftet: "Anteilsverzeichnisse", in denen sämtliche Anteilseigentümer von gemeinschaftlichem Eigentum verzeichnet sind,
während unter der Artikelnummer in Md nur einer der Eigentümer genannt ist.
Mdg= "Grundlastenbuch", im Kreise Wittgenstein entsprechend Mcg hergestellte Abschriften aus Md, mit Angaben über die Beiträge der
Parzellen zur Wittgensteiner Tilgungskasse.
Me = das zur Zeit gültige " Liegenschaftsbuch " des " Neuen Liegenschaftskatasters " von 1934, ersetzt Md ; in der Regel in Karteiform.
Noch nicht ins Staatsarchiv gelangt.
Mf = "Konsorten-Mutterrolle" , Sonderverzeichnis der mehreren Eigentümern gehörigen Grundstücke, geordnet nach Artikelnummern der
namengebenden Eigentümer.
Mg = "Alphabetisches Namensverzeichnis" der Grund- und Gebäudeeigentümer, angelegt nach 1861/1865, verweist auf Artikelnummern
von Md und Rollennummern von Gac oder Gb .
Mh = "Artikelverzeichnis" ( seit 1934 "Eigentümerverzeichnis" genannt ), nach der Folge der Artikelnummern nach 1861/1865 angelegtes Eigentümerverzeichnis.
Mh 1, Mh 2 : Unterscheidung von zeitlich aufeinanderfolgenden etwaigen Neuaufstellungen.
Mi = Alphabetisches Verzeichnis der Grundeigentümer, angelegt bei Aufstellung des Katasters ( um 1830 ) , verweist auf Artikelnummern und außerdem auf
Parzellennummern des Flurbuchs.
Mk = Konkordanz der neuen mit den alten Artikelnummern, angelegt 1861/1865 anlässlich der Neueinschätzung und Neuaufstellung der Mutterrollen, mit Angabe
der Eigentümer.
Ms = "Summarische Mutterrolle der besteuerbaren Reinerträge" , angelegt nach Fertigstellung des Katasters (1834) . Die Summarischen Mutterrollen dienten
lediglich der Grundsteuereinziehung durch die staatlichen Steuerkassen und enthalten daher für jeden Eigentümer nur die jährlich vom Katasterkontrolleur neu
errechnete ( in die Jahresspalten eingetragene ) Summe des steuerbaren Kapitals aller seiner in der Gemarkung gelegenen Parzellen, während die Spezial-
Mutterrolle ( Mc ) jede Parzelle einzeln nach Grösse und Betrag aufführt.
Mt = "Summarische Mutterrolle", angelegt 1895, nachdem die Einziehung der Grundsteuer den Gemeinden übertragen worden war. Enthält getrennt nach Grund- und
Gebäudesteuer den summarischen Flächeninhalt und Reinertrag aller Besitzungen des Eigentümers in der Gemarkung; an Stelle jährlicher Eintragung
Fortschreibung.
Mt 1, Mt 2 : Unterscheidung zeitlich auseinander liegender Aufstellungen ( Neuaufstellung notwendig, wenn erstes Buch infolge Fortschreibung unübersichtlich ) .
I I. Flurbücher ( F )
Angelegt nach Fluren und Flurstücken ( Parzellen ) in der Folge der Numerierung, mit Angabe von Grösse, Wert und Eigentümer jeder Parzelle.
Geschichtlich wertvoll sind in erster Linie Fa (Urflurbuch), Fb (Abschrift mit Nachtragung der Fortschreibungen bis 1861), Fd (Flurbuch seit 1861/1865, mit Fortschreibungen) und Fe (Flurbuch seit 1934) .
Fa = Urflurbuch, angelegt bei Aufstellung des Katasters um 1825/1830; das Formular umfasst zwei Seiten, da jeweils auf der rechten Seite für jede Parzelle die in ihr
auftretenden verschiedenen Kulturarten und Güteklassen einzeln nach Flächeninhalt und Wert verzeichnet sind. Das Urflurbuch gibt nur den Stand zum Zeitpunkt
der Aufstellung des Katasters und enthält keine Fortschreibungen.
Fb = Abschrift der Urflurbuchs für Zwecke der Fortschreibung , wurde beim Gemeindevorsteher im "Gemeindearchiv" aufbewahrt. Nur einseitiges Formular, da für
jede Parzelle nur summarische Angabe von Flächeninhalt und Wert ohne Unterscheidung der Kulturarten und Güteklassen innerhalb der Parzelle.
Fb 1 ( entspricht Mc 1 ), Fb 2 ( entspricht Mc 2 ), Fb 3 zeitlich aufeinanderfolgende Flurbücher im Falle von Neuaufstellungen ( wegen Neuvermessung,
Separation o.ä. ) .
Fbh = Abschrift aus Fb als Hilfsbuch des Hypothekenamtes ( auf Grund der VO. vom 31.3.1934 und der KO. vom 16.7.1840, die die Verbindung von
Hypothekenbuch und Kataster für das Herzogtum Westfalen bzw. für die ganze Provinz Westfalen herstellen ), mit zusätzlicher Angabe der Nummer der
Grundakten und des Hypothekenbuchs.
Fc = "Supplement-Flurbuch" , enthält jahrgangsweise die Fortschreibungsveränderungen der Parzellen mit Angabe des bisherigen und des neuen Bestandes; in der
Regel eingebunden in Fb, wo die in Fc festgehaltenen Fortschreibungen nachgetragen sind.
Fch = " Anhang zum Flurbuch ", jahrgangsweise geführte Abschrift aus Fc als Hilfsbuch des Hypothekenbuchamtes zur Nachtragung der Fortschreibungen im
Hypothekenbuch, mit zusätzlicher Angabe der Nummer der Grundakten und des Hypothekenbuchs.
Fd = " Flurbuch " , angelegt im Zuge der Neueinschätzung von 1861/1865 ( entsprechend Md ), auf Grund der Abschrift des Einschätzungsregisters ( Ka ) . Während
Ka ( wie früher Fa ) nur den Stand zur Zeit der Neueinschätzung gibt, dient Fd ( wie früher Fb ) der Fortschreibung, enthält aber ( im Unterschied zu Fb ) nicht
mehr den Namen des Eigentümers der Parzelle, sondern nur die Artikelnummer, nach der in Md der Name des Eigentümers ermittelt werden muß.
Fdh = " Hypotheken-Flurbuch " , angefertigt aus Fd als Hilfsbuch des Hypothekenbuchamtes; nennt für jede Parzelle Nummer der Grundakten und des
Hypothekenbuchs, enthält aber keinen Hinweis auf den Eigentümer ( Artikelnummer nicht angegeben ) .
Fe = zur Zeit gültiges " Flurbuch " des " Neuen Liegenschaftskatasters " von 1934, weiterhin in Buchform geführt; noch nicht ins Staatsarciv gelangt.
Ff = " Konsorten - Flurbuch " , Sonderverzeichnis der mehreren Eigentümern gehörigen Grundstücke, geordnet nach Alphabet der namengebenden Eigentümer.
Fk = " Flurbuch des Gemeindearchivs " , nach 1875 angelegte Konkordanz zwischen Parzellen- und Artikelnummer, nach der Folge der Parzellennummern, dient der
Kontrolle der Fortschreibungen ( bei bloßen Eigentumsveränderungen neue Artikelnummer, bei Formveränderungen Jahrgang der Veränderung eingetragen ) .
Fkv = " Vergleichendes Nummernverzeichnis " , Konkordanz zwischen alter und neuer Flurnumerierung, für Gemarkungen, in denen infolge Neuvermessung,
Separation o.ä. neue Flurnumerierung eingeführt wurde.
Fm = " Flurregister " , Umrechnung der Flächenmaße jeder einzelnen Parzelle auf Metersystem, nach Umstellung des Katasters auf das Dezimalsystem ( Anweisung
vom 16.5.1969).
I I I. Gebäudebücher ( G )
Sonderform der Flurbücher für Gebäude und steuerlich zum Gebäude gehörige Grundstücke.
Geschichtlich wertvoll sind in erster Linie Ga ( Nachweisung von 1865 ) und die Gebäudesteuerrollen Gac ( Rolle von 1865 ) und Gb ( Rollen der Revisionen von 1880, 1895 und 1910 ), die durch die ausführlichen Gebäudebeschreibungen Gab ( von 1865 ) und Gd ( der Revisionen von 1880, 1895 und 1910 ) zu ergänzen sind. Gc baucht als Auszug aus Mc nur ersatzweise herangezogen werden.
Ga = " Gebäudesteuerveranlagungsnachweisung " , aufgestellt 1861/1865 durch die Gemeindebehörde, Unterlage für Veranlagung der neuen Gebäudesteuer;
enthält Bauart und Gebäudebeschreibung sowie Nutzungswert und Steuerertrag nach Beschluß der Veranlagungskommission.
Gab = " Gebäudesteuerveranlagung. Tabellarische Übersicht " . Sammlung der Güterauszüge für jedes einzelne bebaute Grundstück nach eigenen Angaben
des Gebäudeeigentümers mit ausführlicher Gebäudebeschreibung; Unterlagen für die Aufstellung von Ga ( entsprechend Mb im Verhältnis zu Md ) .
Gac = Gebäudesteuerrolle von 1865, Auszug aus Ga ( ohne Gebäudebeschreibungen ) für Fortschreibung, während Ga nur Stand von 1865 gibt.
Gad = Klassierungsverzeichnis von 1861, wohl an Stelle von Ga vereinzelt geführte Veranlagungsnachweisung, mit Gebäudebeschreibung.
Gb = " Gebäudesteuerrolle " , aufgestellt für die 15-jährlichen Gebäudesteuerrevisionen und jeweils bis zur nächsten Revision fortgeschrieben.
Gb 1 für 1. Revision von 1880
Gb 2 für 2. Revision von 1895
Gb 3 für 3. Revision von 1910 ( Gb 3 außer Gebrauch seit 1919, aber bis in die Zeit der Aufstellung des "Neuen Liegenschaftskatasters" fortgeführt ) .
Gc = " Gebäudesteuer-Mutterrolle " , vor Einführung der Gebäudesteuer (1861) angelegte Auszüge der Baulichkeiten aus der allgemeinen Mutterrolle Mc mit
besonderen Gebäuderollennummern; gewöhnlich an Mc angeheftet.
Gc 1 und Gc 2 zeitlich aufeinanderfolgende Gebäudesteuer-Mutterrollen.
Gcd = " Nachweisung der Wohnhäuser " , mit ausführlichen Gebäudebeschreibungen, angelegt bei Aufstellung des Katasters ( um 1830 ) .
Gck = " Gebäudeklassierungsprotokoll " , angelegt anläßlich der Neuklassierung der Gebäude auf Grund des Tarifs von 1826, gibt alte und neue Klassierung
mit bestätigender Unterschrift des Eigentümers.
Gd = ausführliche " Gebäudebeschreibung " , ungeheftete Einzelblätter, gesondert für jede Besitzung durch Gemeindebehörde anläßlich der Gebäudesteuerrevision
angefertigt als Unterlage für die Gebäudesteuerrolle ( wie früher Ga als Unterlage für Gac ) .
Gd 1 = Gebäudebeschreibungen 1878 ( für 1. Revision )
Gd 2 = Gebäudebeschreibungen 1892 ( für 2. Revision )
Gd 3 = Gebäudebeschreibungen 1908 ( für 3. Revision )
Ge = " Gebäudebuch " des " Neuen Liegenschaftskatasters " von 1934, angelegt auf Grund der bisherigen Gebäudesteuerrolle ( Gb 3 ) , in Karteiform. Noch nicht
ins Staatsarchiv gelangt.
I V. Sonstige Katasterbücher
Geschichtlich wertvoll sind in erster Linie die Fortschreibungsverhandlungen ( V ) , die die Unterlagen für die Fortschreibungseintragungen in Mutterrolle und Flurbuch enthalten und im einzelnen Auskunft über die Grundstücksgeschichte geben.
K = " Einschätzungsregister " von 1861/1865, angelegt im Zuge der Klassierung ( Bewertung ) der einzelnen Flurstücke; enthält nur Flächeninhalt der Parzellen auf
Grund der Angaben der bisherigen Flurbücher ( Fb ) und Mutterrollen ( Mc ) .
Kb = " Klassenzusammenstellung zum Einschätzungsregister " , fasst die gleichen Kulturarten innerhalb jeder Flur summarisch zu Flächenabschnitten
zusammen und errechnet die Gesamtfläche der Kulturarten und Klassen in jeder Flur; in der Regel mit K zusammengeheftet.
Ka = " Abschrift des Einschätzungsregisters " , enthält neben Flächeninhalt auch Reinertrag der Parzellen; angefertigt zur öffentlichen Auslegung durch die
Gemeindebehörde zwecks Reklamation der Eigentümer, mit Eintragung der Veränderungen infolge Reklamation und etwa vor Anfertigung von Fd
vorgekommener Fortschreibungen; Unterlage für Aufstellung des Flubuchs Fd .
Kab = " Klassenzusammenstellung zur Abschrift des Einschätzungsregisters " , entspricht Kb im Verhältnis zu K .
Kav = " Feldvergleichungsprotokolle " , angeordnet nach Fluren und Parzellen, Hilfsmittel der Neueinschätzung von 1861/1865, stellt den bisherigen
Katastralbestand ( laut Mutterrolle Mc ) die beim Feldgang ermittelten Veränderungen in Kulturart und Ertrag und die Gründe für die Neueinschätzung
gegenüber.
V = " Mutationsverhandlungen " , " Fortschreibungsverhandlungen " , jahrgangsweise zusammengestellte Sammlung der Verhandlungen über die Fortschreibung
seit Aufstellung des Katasters.
Va = " Ergänzungsflurbuch ", Abschrift des Fortschreibungsprotokolls, mit Nebeneinanderstellung von altem und neuem Bestand.
P = " Parzellenberechnungen " , Vermessungs-Hilfsbücher während der Revision und Korrektur der Vermessungen bei Aufstellung des Katasters ( um 1825/1830 ).
Nur von exemplarischem Wert für Geschichte der Vermessungsmethoden, wird auf Wunsch der Katasterverwaltung aufbewahrt.
9.368 Amtsbücher.; 9368 Amtsbücher.
Bestand
German
Wilhelm Kohl, Geschichte des rheinisch-westfälischen Katasters, in: Vermessungstechnische Rundschau 18, 1956, S. 282-292 und S. 350-354; Friedrich Osthoff, Die Entstehung des rheinisch-westfälischen Katasters 1808-1839, (Diss.) Bonn 1950; Gerald Kreucher, Die Urkatasteraufnahme in Westfalen (Veröffentlichungen des Landesarchivs Nordrhein-Westfalen 20), Düsseldorf 2008; Markus Rembold, Die Anerkennung und Feststellung von Grundstücksgrenzen. Ein Beitrag zur Entwicklung des Liegenschaftskatasters im Lande Nordrhein-Westfalen in Vergangenheit, Gegenwart und Zukunft, Bonn 2012; Gerald Kreucher, Von der Uraufnahme bis zu ALKIS - Katasterbücher und -karten in: Grund und Boden, Quellen aus staatlichen Archiven in NRW, Duisburg 2019, S. 63-70.