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Vertrag zwischen Hans Kadolt, genannt der Sägemüller zu Spinnelwag, und Abt Heinrich von Kloster Rot wegen der Übernahme der Sägemühle des Klosters unterhalb Spinnelwag, genannt die Kesselsteigmühle, die zuvor Martin Malhart innehatte. Die Mühle wird Hans Kadolt und seiner Frau Ursula auf Lebenszeit überlassen mit allem Zubehör: des Blattners Mahd, des Wohlfahrts Mahd, den Rain unter der Kesselsteige, der halb an das Boschach stoßt und die Vischatz. Dafür haben sie jährlich auf Marthis des h. Bischofs Tag 11 Pfund Heller Memminger Währung, 100 Eier, 1 Fastnachthuhn und gewöhnliche Dienste zu liefern, auch müssen sie 5 Bäume schneiden. Es wird ferner noch ausgemacht, daß das Sägmehl weggetragen und nicht ins Wasser geleitet wird, sowie daß die Geißen des Klosters auf dem Gut grasen dürfen mit Ausnahme, wenn Frucht darauf steht. Auch soll Kadolt sein Vieh nicht in das Boschach treiben und ein anderes Gericht anrufen als das des Klosters, er darf seine Wiesen aber wässern und die Mühle verkaufen, allerdings mit Genehmigung des Klosters, an das der 10. Pfennig des gelösten Geldes abzuliefern ist. Siegler: Heinrich Beßrer, Bürger zu Memmingen. 1476, auf Montag nach St. Michels Tag. Orig. Perg., 1 S. fehlt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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