Verordnung: Die Pressefreiheit und die Volksversammlung dürfen nicht zur Beschimpfung von Behörden und Beamten benutzt und zum Umsturz der bestehenden Verfassung proklamiert werden. Das Vereins- und Versammlungsrecht soll den Deutschen erhalten bleiben, die Verbrechen aber, zu denen dieses Recht missbraucht wird, sind nach den bestehenden Gesetzen zu bestrafen (Überweisungsschreiben vom 24. Oktober 1848 anbei)

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Hessisches Staatsarchiv Darmstadt
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