Johann von Loen, Herr zu Heinsberg und Friedrich Graf zu Meurs entscheiden zwischen Erzbischof Dietrich von Köln und Herzog Adolf von Kleve, daß diese befreundet bleiben; deren zu Recklinghausen auf 1 Jahr geschlossener Vertrag auf ebenso viel Zeit verlängert werden und annebens der Herzog gehalten sein soll, im Fall einer Übereinkunft mit seinem Bruder, denselben zum Verzicht auf das dem Erzbischof zu Pfand stehende Land Linn zu vermögen. d. am 18. August.