Heinrich Kleinschmidt, der Rechte Doktor und Offizial zu Werl, Friedrich von Fürstenberg zu Wasserlappe, Droste zu Bielstein, und Dietrich Lilie, Bürgermeister zu Werll, als gebetene Schiedsleute, vergleichen Bertram Papen zu Köningen und dessen Gebrüder einerseits und Christoph Papen zu Werl andererseits wegen der Irrungen über das Haus Koningen dahin, dass Christoph Pape die 2 Kämpe im Stuvenbusch, die er jetzt pfandweise innehat, unwiederlöslich besitzen und einen weiteren Kamp von der Witwe Lobbe einlösen und ebenfalls unwiederkäuflich behalten soll, dass aber die auf diesen 3 Kämpen stehenden Eichenbäume bis auf 15 Stück Bertram zu schlagen berechtigt sei, dass dagegen Christoph die Wiederlösung der 8 Morgen Heuwachs vor dem Haus Koningen gestatten soll, jedoch nur wenn zugleich die halbe Mühle eingelöst wird, dass Bertram die rückständigen Zinsen von der halben Mühle bis zur Ablösung verzinsen und der hierüber angestrengte Reichskammergerichtsprozess hiermit abgetan sein soll, dass weiterhin Christoph Pape auf alle Ansprüche an Koningen verzichtet und es Bertram freistehen soll, die an Christophs Schwester Catharina und andere Gläubiger versetzten Stücke wieder einzulösen, und dass endlich der Katzenbusch, der laut Rezess von 1566 an Christophs Vater nach dem Tode seines Bruders Bertram fallen sollte, aber von oben genanntem Bertram in Besitz genommen wurde, an Christoph abgetreten werden soll.