Vor Erasmus Neusteter, gen. Stürmer, Domherr zu Würzburg, Landrichter des Herzogtums Franken, und vor den Urteilern des Landgerichts vermachen sich Friderich Müller zu Wenkheim und seine eheliche Hausfrau Agathe, diese vertreten durch Niclas Hueber, Hof- und Landgerichtsprokurator zu Würzburg, für den Fall ihres Todes ohne Hinterlassung von Leibeserben einander unwiderruflich ihre gesamten Güter, einschließlich künftiger Erwerbungen, ausgenommen nur von jedem Ehegatten 20 fl. zu freier Verfügung, und übertragen einander die Erbschaft mit Mund, Hand und Halm. Ebenso ist ihr Wille in der Pfarrkirche zu Wenkheim laut Verkündbrief von der Kanzel verkündigt und der Mutter des Testanten, Anna Müllerin zu Werbachhausen (Werpichhausen), durch Mathis Stern, geschworenen Landgerichtsboten zu Würzburg, laut seine Relation, unter Augen mitgeteilt worden.