Peter Prew, dzt. Wirt zu Piernpach, und seine Frau Walburg verkaufen an Fr. Agatha Holubin zu Matikouen, ihre Grundherrin, eine jährliche ewige Gülte von 3 Pfund Pfennig aus ihrer Erbgerechtigkeit auf der Taferne zu Piernpach, auf dem Bräuhaus daselbst und allen Zugehörungen, welches Erbrecht Walpurg und ihr erster Gemahl Oswold Gruendel von Wolfgang Westerskircher erworben hatten, und dazu ihren Sohn aus dieser Ehe, Wastel, nach Rat ihrer nächsten Freunde Taman und Kaintz die Gruendel, Brüder seines verstorbenen Vaters, beide wohnhaft und Bürger zu Passaw, hinsichtlich des väterlichen Erbteils abgefunden hat, unbeschadet der jährlichen Gülte von 5 Pfund 60 Pfennig, die bereits durch Kauf von Wolfgang Westerskircher an die Holubin gekommen ist.; S: Hr. Hanns von Bodman, Pfleger zu Reichenberg; SBZ: Beicht Peck von Piernpach, Taman Weber daselbst, Andre Visscher zu Nydendorff.

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv