Kläger: Jonas Benjamin Wiebbekingk, Kaufmann und Bürger zu Hamburg (Beklagter).- Beklagter: Magnus Neyling, Balthasar Wille und Hinrich Zell in Hamburg (Kläger).- Streitgegenstand: Appellationis; Zuständigkeit des Reichskammergerichts, Bestrafung des Anwalts wegen Vorlage zusätzlicher Prozessschriften, Gültigkeit eines Ehezärters, Kautionsleistung und Herausgabe eines beeideten Güter- und Nachlass-Inventars in einem Streit um die Erbschaft der Dorothea Wiebbekingk, geborene Neyling, zwischen dem Ehemann und seinen Schwägern; Hinweis des Klägers, dass seine verstorbene Frau nichts in die Ehe eingebracht habe und dass er sich neu verheiratet habe

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Staatsarchiv der Freien und Hansestadt Hamburg
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